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Re: Frage an alle: Im Zweifel für oder gegen den Angeklagten ?

(Olli, 23.8.2012 23:46)

Daniel Rohregger schrieb:

Servus zusammen,

heute habe ich mal eine Frage die mich persönlich und sicherlich auch ein paar meiner Admin-kollegen interessiert.

Wenn wir jetzt ein Bild vor uns haben, dass weder richtig schief noch irgendwie falsch belichtet ist, aber einfach irgendwie etwas komisch aussieht.
Ein Bild das einfach nicht so recht nach guter Fotografie aussieht und die Qualität nicht ganz reicht.
Es gibt aber keinen klaren Grund es abzulehnen. Jedoch ist es wesentlich schlechter als alle anderen Bilder die Freigeschaltet werden. Ich glaube ihr wisst ungefähr was ich meine.

Was würdet ihr tun ?
Meint ihr, dass sobald ein Bild nicht nach Regeln ablehnbar ist, es freigeschalten werden muss ?
Oder sollte auch der Gesamteindruck passen und das Bild auch dann abgelehnt werden können, wenn kein direkter Ablehnungsgrund (wie Schieflage, öffentliches Gelände, Über-, Unterbelichtet etc.) vorhanden ist.

Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank
Daniel R.


Hallo Dani,

ME ist sogar viel wichtiger, dass seitens der Admins darüber nachgedacht wird, statt dass man einfach nur irgendwas macht. Eure Umsichtigkeit freut einen doch sehr! Denn solange über solche Dinge nachgedacht wird, bleibt BB auch in Bewegung.

Zur Frage selber: An diesem Punkt fängt wohl die Gestaltungsfreiheit der Admins an. ME wiegt ein verkanntes geniales Bild einige Zitronen auf. Daher sage ich, im Zweifelsfalle freischalten.

Andererseits, sollte man ein wenig darauf achten, dass sich die Fotografen ihr Portfolio nicht selber versauen. Ich selber hatte dann oft die Fotografen gefragt, ob sie das Bild wirklich veröffentlichen wollen. Da gab es die unterschiedlichsten Reaktionen, aber positiv waren alle Antworten. Mir hatte jedenfalls die Einstellung sehr geholfen, dass ich eher eine Dienstleistung gegenüber dem Fotografen leiste, denn gegenüber BB.

Prinzipiell kann BB das eine oder andere schlechte Bild vertragen, denn andere gute fangen es wieder auf. Nur ganze Passagen schlechter Bilder sollte man vermeiden. Fundamentalismus sollte man wohl vermeiden, sondern eher vermitteln.

Nicht nur, dass von Seiten der Admins diese Frage kommt, zeigt einen guten Weg, auch bisher habt ihr ein gutes Händchen gehabt. Gelegentliche Ausrutscher gehören zum Business, nobody is perfekt...

Gruß, Olli

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Beitragsreihenfolge:
   Frage an alle: Im Zweifel für oder gegen den Angeklagten ? Daniel Rohregger 23.8.2012 11:49
      Re: Frage an alle: Im Zweifel für oder gegen den Angeklagten ? Olli 23.8.2012 23:46
      Re: Frage an alle: Im Zweifel für oder gegen den Angeklagten ? Thomas Wendt 23.8.2012 16:39
      Re: Frage an alle: Im Zweifel für oder gegen den Angeklagten ? Stefan Wohlfahrt 23.8.2012 13:51
         Re: Frage an alle: Im Zweifel für oder gegen den Angeklagten ? Alexander Wiemer 23.8.2012 19:03




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