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Re: Privatgrund-Regelung bei nicht lesbaren Schildern?

(Olli, 7.10.2012 12:08)

Sebastian B. schrieb:

Hallo,

als ich neulich in Karlstadt (Main) nach einer halbwegs geeigneten Fotostelle in Bahnhofsnähe suchte (um die Wartezeit auf meinen Zug zu verkürzen), wurde ich auf einer Freifläche (laut Google Maps lagen dort früher Gütergleise) nordwestlich des Bahnhofs fündig. Auf dem Weg dorthin begegnete ich auch solch einem weißen Schild, auf dem normalerweise "Bahnanlage..." o.Ä. steht. Jedoch war die Schrift auf diesem Schild so gut wie gar nicht mehr zu erkennen.
Darf ich dann die Bilder, die ich dort gemacht habe, hier hochladen? Als dummer Mensch wüsste ich ja nicht, dass das vielleicht ein Privatgelände ist und ich es vielleicht gar nicht hätte betreten dürfen.

LG
Sebastian


Vielleicht hilft es wenn Du Dir überlegst, warum es die Regelung gibt. Erstens, damit sich niemand selbst in Gefahr bringt. Zweitens, damit keine 14-Jährigen irgendwelche besonders beeindruckende Fotos von unter dem Gleis nachmachen. Drittens, damit BB keine Abmahnungen bekommt. Folglich macht es Sinn, die Kirche im Dorf zu lassen. Ersteren Punkt kann man mit einigermaßen vernünftigem Verhalten in den Griff kriegen. Zweiteres und Dritteres erfordert ein wenig Kenntnis der Materie, denn die Veröffentlichung zeigt dem versammelten Internet, was Du so treibst, um Deine Bilder in den Kasten zu bekommen. Es leuchtet sicher ein, dass es nicht sinnvoll ist, eigene Verfehlungen öffentlich zu dokumentieren. Der Ruhm wird zweifelhaft bleiben...
Und um es nicht zu vergessen, denk an die Lokführer. Für die solltest Du auf den ersten Blick zweifelsfrei von einem Lebensmüden unterscheidbar sein.
Gruß, Olli


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Beitragsreihenfolge:
   Privatgrund-Regelung bei nicht lesbaren Schildern? Sebastian B. 5.10.2012 17:55
      Re: Privatgrund-Regelung bei nicht lesbaren Schildern? Olli 7.10.2012 12:08
      Re: Privatgrund-Regelung bei nicht lesbaren Schildern? Kay Baldauf 6.10.2012 10:07




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