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VBB: Ausführliche Ticketinformation nur im Kleingedruckten?

(Thomas Wendt, 23.6.2013 10:45)

Hallo,

letzten Samstag fuhr ich im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg von Berlin nach Cottbus. Da wir zu dritt waren (2 Erw., 1 Kind) und die Vierersitze sehr oft schon besetzt sind, wollte ich möglichst 1. Klasse fahren.

Das Brandenburg-Berlin-Ticket gibt es in der 2. Klasse für 29¤ und in der 1. Klasse für 49¤. Zudem gibt es im VBB einen Übergangsfahrschein für die 1. Klasse für 3,50¤, den ich mit meiner Bahncard sogar den gesamten Tag (statt für eine Fahrt) nutzen kann. Praktisch also: die zwei Erwachsenen zahlen 7¤ Aufschlag und können 1. Klasse fahren.

Aber geht das? In vielen Bundesländern ist diese Kombination ausdrücklich ausgeschlossen, daher war ich vorgewarnt und schaute auf die entsprechenden Seiten des VBB. Sowohl auf der Seite des Brandenburg-Berlin-Tickets als auch auf der zum 1. Klasse Ticket gibt es keinen Hinweis.

http://www.vbb.de/de/article/besonderheiten-bahn/benutzung-der-1-wagenklasse/918.html
http://www.vbb.de/de/article/touristen/brandenburg-berlin-ticket/10806.html

Auch auf den Webseiten der Bahn, sogar in den downloadbaren PDF-Flyern und Beförderungsbedingungen kein Hinweis auf den Ausschluss.

http://www.bahn.de/regional/view/regionen/berlin_brbg/freizeit/brandenburgticket.shtml

Daraus schlussfolgerte ich, dass die Kombination beider Tickets möglich ist. In den ODEG-Zügen nach Cottbus gabs dazu auch keine Diskussion, aber eine DB-Regio-Zugbegleiterin wies mich auf die Unvereinbarkeit der Fahrkarten hin und meinte, in den DB-Broschüren stünde das auch drin (kann ich nicht nachprüfen, zur Information nutze ich primär das Internet).

Nach dieser Ermahnung habe ich nochmal genauer geschaut und den Ausschluss tatsächlich an einer Stelle gefunden, nämlich im vollständigen VBB-Tarif, der 94 Seiten umfasst, auf Seite 64.

http://www.vbb.de/de/article/a/tarifbroschueren/8566.html (drittes PDF)

Der VBB meint auf einen schriftlichen Hinweis hin, dass man nur "mögliche Ticketkombinationen" aufzeige und aufgrund der Fülle nicht möglicher Kombinationen auf deren Nennung verzichte.

Letztendlich verstehe ich das so, dass ich kurzgefassten Ticketinformationen nicht trauen darf, sondern als Informationsquelle nur die jeweiligen ausführlichen Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte nutzen kann. Bei Ausnahmenutzungen (z.B. Mitnahme eines Kanus oder Kinderanhängers) kann ich das gut verstehen, aber die 1. Klasse wird von vielen Fahrgästen regelmäßig genutzt-

Bitte nicht falsch verstehen, es geht mir nicht darum, mich mit Tricks durch ein Tarifsystem zu mogeln. Ausgeschlossene Ticketkombinationen akzeptiere ich, und ich bin auch bereit, mich jeweils umfassend zu informieren, um eben diese Art von Fehlern zu vermeiden. Aber in diesem speziellen Fall habe ich das Gefühl, dass Fahrgäste durch weggelassene Informationen in eine Falle gelockt werden und am Ende mehr Geld für eine letztendlich ungültige Ticketkombination ausgeben. Was denkt Ihr?

Gruß,
Thomas

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   VBB: Ausführliche Ticketinformation nur im Kleingedruckten? Thomas Wendt 23.6.2013 10:45




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