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Re: Panoramafreiheit in Gefahr

(Horst Lüdicke, 30.6.2015 22:50)

Michael Edelmann schrieb:

Thomas Wendt schrieb:

Hallo Micha,

vielleicht sehe ich da ja besonders schwarz, aber urheberrechtlich geschützt kann jedes Wohnhaus sein, überall. Es geht da nicht um besondere Gebäude.

Wenn das Risiko bei 50?-Bußgeldern läge, könnte man das auf sich zukommen lassen - leider geht es bei Abmahnungen immer gleich so richtig ins Geld.

Man kann jetzt nur noch hoffen, dass die Leute sich ein Bild davon machen, wie stark der Einschnitt in das Leben der Bürger ist, wenn sie faktisch keine Bilder mehr im Netz veröffentlichen können.

Gruß,
Thomas


Hallo Thomas,
da kann einem ja himmelangst werden! Wenn das wirklich so kommt, dann könnte ich ja jeden verklagen, der in meinem Wohngebiet fotografiert und zufällig die Blumen auf meinem Balkon mit im Bild hat. Diese sind schließlich mein Eigentum und somit auch urheberrechtlich geschützt! ;-) Was für ein Irrsinn! Hier geht es doch einzig und allein wieder um Geldmacherei einer gewissen Klientel. Hoffentlich behalten unsere EU-Abgeordneten wenigstens diesmal ein wenig Augenmaß! Obwohl ich, ehrlich gesagt, da sehr skeptisch bin!

Liebe Grüße!
Micha


M. E. handelt es sich bei der "kommerziellen Nutzung" zunächst einmal um einen unbestimmten Rechtsbegriff, aber es steht wirklich zu befürchten, dass einigen Winkeladvokaten dafür - wie Thomas bereits schrieb - schon ein Werbebanner auf einer Website ausreichen könnte, um zu klagen. Man muss den Irrsinn einmal weiterdenken, wenn diese Regelung wirklich in Kraft treten sollte: Angenommen ich mache eine Aufnahme vom Kölner Dom und der Hohenzollernbrücke mit einem Hotelschiff im Vordergrund und möchte es auf irgendeiner "kommerziellen" Website einstellen - woher soll ich denn wissen, wer die Rechteinhaber sind? Das Erzbistum Köln, die DB und die Hotelschiff-Reederei (oder vielleicht lieber doch die Werft?)? Sollte es sich um eine Nachtaufnahme handeln, bei der Dom und Brücke angestrahlt werden, auch noch der Lichtkünstler? Oder bei neueren Gebäuden: Wer ist denn der Rechteinhaber, der Architekt oder der Eigentümer (vielleicht auch noch die Baufirma)? Das können doch noch nicht einmal unsere sogenannten Volksvertreter in Brüssel wollen! Ich hoffe, dass sie ihr Gehirn einschalten und nachdenkenb, bevor sie einer solchen abartigen Regelung zustimmen.
Gruß Horst

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Beitragsreihenfolge:
   Panoramafreiheit in Gefahr Thomas Wendt 28.6.2015 11:41
      Re: Panoramafreiheit in Gefahr Matthias Hartmann 2.7.2015 11:00
         Re: Panoramafreiheit in Gefahr Stefan Wohlfahrt 2.7.2015 11:36
      Re: Panoramafreiheit in Gefahr Julian Ryf 1.7.2015 23:41
         Re: Panoramafreiheit in Gefahr Thomas Wendt 2.7.2015 0:02
            Re: Panoramafreiheit in Gefahr Olli 2.7.2015 0:23
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                  Re: Panoramafreiheit in Gefahr Thomas Wendt 2.7.2015 8:39
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                  Re: Panoramafreiheit in Gefahr Stefan Wohlfahrt 2.7.2015 8:11
      Re: Panoramafreiheit in Gefahr Michael Edelmann 28.6.2015 13:17




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