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Re: Panoramafreiheit in Gefahr - DAS THEMA IST AUCH FÜR DIE SCHWEIGENDE MEHRHEIT WICHTIG!

(Stefan Wohlfahrt, 1.7.2015 9:41)

Horst Lüdicke schrieb:

Olli schrieb:

Helmut Seger schrieb:

Hallo Horst,

das ist in einigen Ländern aber schon Realität!
Für den Eiffelturms bei Nacht oder das Atomiums in Brüssel gibt es Urheberrechts-Inhaber, die streng darauf achten, dass solche Fotos nicht einfach so veröffentlicht werden bzw. für die Veröffentlichung kassieren.
Die Internetrecherche dazu lohnt.

Mit der in Deutschland geltenden Panoramafreiheit haben wir dagegen fast paradiesische Verhältnisse.
Wir sollten uns dafür einsetzen, dass die künftig auch in anderen Ländern einkehren.

Gruß
Helmut


Helmut, das war ursprünglich auch geplant. Allerdings haben es wohl die Lobbyisten geschafft, den Vorschlag ins Gegenteil zu verkehren. Hier haben eindeutig die Rechteverwerter einen Punktsieg via Lobbyarbeit gemacht.

Über kommerziell und nicht kommerziell und Kapital oder sonstiges brauchen wir uns hier gar nicht zu streiten. Man klagt einfach vor dem Amtsgericht in Hamburg, dann bekommt jeder Rechteinhaber Recht.

Was momentan bei der EU vorliegt, kann man ohne Übertreibung den GPLANTEN MORD von Bahnbilder und Co. bezeichen.

Wenn wir unser Hobby weiter betreiben wollen, dann müssen wir Stellung beziehen. Wir sollten wohl weniger über die juristischen Feinheiten diskutieren, sondern überlegen, wie wir dagegen geeint vorgehen.

Gruß, Olli




Also je mehr ich darüber lese, desto verwirrter bin ich. Der Vorschlag der Parlamentarier an die Kommission lautet: "... vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte."

"Urheber" ist der "Schöpfer" (Architekt oder Künstler bzw. deren Bevollmächtigte), also kann nur er die Rechte geltend machen und nicht z. B. der Eigentümer? Bei FOCUS Online heißt es, dass eine Urheberrechtsverletzung nur dann vorliegt, wenn der Urheber des Objekts noch keine 70 Jahre verstorben ist. Also Entwarnung für Aufnahmen des Kölner Doms und der Hohenzollernbrücke (Schiffe, da beweglich, sind ohnehin nicht betroffen) - ausser, sie werden angeleuchtet?

Der Deutsche Jounalisten-Verband schreibt auf seiner Website: "Am Ende des europäischen Politprozesses steht dann vielleicht irgendwann eine Richtlinie - die eigentlichen Urheberrechtsgesetze kommen immer noch auf nationaler Ebene zustande und können in vielen Punkten vom europäischen Mindestmaß abweichen."

Ob das dann wirklich so der Fall ist, da bin mir bei der nicht nur auf europäischer Ebene um sich greifenden Regulierungswut nicht so sicher.

Olli hat völlig recht, wir müssen jetzt Stellung beziehen, hinterher zu lamentieren nutzt niemanden.

Gruß Horst




Also müssten vor dem "Klick" auch Mussuoini, Stalin und Honecker (Schöpfer und Planer so mancher unbeweglichen Objekte) HEUTE um Erlaubnis gefragt werden...
Gruss Stefan

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      Re: Panoramafreiheit in Gefahr Julian Ryf 1.7.2015 23:41
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