Die Doppelstockwagen hätte ich gesondert behandelt bzw zwar schon hier mit rein genommen, aber so wie sie bereits existieren. Nahverkehrswagen (Bn, By etc) oder Fernverkehrswagen (Aimz, Bimz etc) fallen dann unter das UIC-Raster, da sich das durch den Großbuchstaben ergibt.
So würde sich das ganze auch nicht aufblähen und bleibt übersichtlich. Aber ein guter Ansatz für weitere Überlegungen.
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