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Re: Frage wegen der Datenschutz-Grundverordnung

(Olli, 9.5.2018 13:20)

Helmut Seger schrieb:

Olli schrieb:

Das KUG und die darauf basierende Rechtssprechung regelt beispielsweise Veröffentlichung von Menschen als Beiwerk (beispielsweise über 5 Personen auf dem Bild etc.). Ist ab 25.5. außer Kraft.



@Olli: Woraus leitest Du das "außer Kraft" des KUG ab? Welcher Regelung der DSGVO entnimmst Du diese Aussage? Ich kann dafür keinen Ansatz erkennen.
Nach meiner Einschätzung siehst Du da wegen der Bahnbilder & Co-Seiten viel zu schwarz.

Bei Wikipedia gibt es folgende zusammenfassende Bewertung:
„Die DSGVO ändert die Konzeption und weitgehend auch die Detailregelungen des geltenden Datenschutzrechts nicht grundlegend. ...“

Für Vereine, die mehr oder weniger umfangreiche Mitgliederdateien mit den verschiedensten personenbezogenen Daten führen, ist das sicherlich anders zu beurteilen. Aber das ist doch mit diesen "Fotoseiten" überhaupt nicht zu vergleichen.


@ Helmut: Das ganze nennt sich Anwendungsvorrang:
EU-Recht Art. 23 I 2 in Verbindung mit Art. 59 II 1 GG als Zustimmungsgesetz zu EU-Verträgen

Grob gesagt geht dann das Verfahren so: Die EU kann keine Gesetze erlassen, das machen die einzelnen Staaten. Die EU erlässt Richtlinien, nach denen die Staaten ihre Gesetze in einem bestimmten Zeitrahmen anpassen müssen. Machen ein Staat das nicht, gilt im Konfliktfall der Gesetze zunächst automatisch EU-Recht.

Genau diese Anpassung hat unsere deutsche Regierung glorreich verschlafen, so gilt nach verstrichener Frist automatisch erst einmal das EU-Recht. Ist das allgemeine Verfahren, das pauschal schon immer angewendet wird. Wenn Du irgendeine Fortbildung machst, egal welcher Art, die aber juristische Inhalte miteinschließt, so wird Dir jeder Referent erst einmal genau diesen europäischen Rechtsstandard erklären, bevor es irgendwie zur Sache geht.

Heißt, es ist definitiv zu Erwarten -wenn nicht noch ein Wunder in Berlin geschieht und Madame Merkel ein zweites Mal in ihrer politischen Karriere agiert statt reagiert-, dass genau dieser Fall eintritt.

Sicher wie das Amen in der Kirche dürfte sein, dass bis zur Letztinstanz über das ganze Thema gestritten wird. Vor solch einem Urteil und den Folgen brauchen wir uns nicht zu fürchten, aber vor den Wildwestzeiten bis dahin dagegen sehr. Jeder Angegriffene hat dann erst einmal horrende Rechtskosten. Eine große Rechtsabteilung stemmt das relativ einfach, aber willst Du derjenige sein, der auserkoren ist zum Durchfechten? Genau das wird BB in der Substanz bedrohen. Wenn wir schon beim Amen sind. Ich bete, dass Du Recht behältst und ich lediglich ein schlechter Augur bleibe...

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