Allso wenn es da keine Klarheit gibt dann werde ich am 24.05 meinen Account löschen da ich mir eine Mahnung nicht leisten kann
Hallo Christian,
bis jetzt gibt es für uns Hobbyfotografen die mal an der Strecke ein bisschen Eisenbahn fotografieren keinen Grund in Panik zu verfallen, da bleibt alles beim alten. Wie ich bereits geschrieben habe bleibt in Deutschland das KUG weiterhin gültig, es wird durch die DSGVO ergänzt. Schlimmer trifft es Portraitfotografen und Pressefotografen. Hier wird durch Brüssel ein für die Mitgliedsstaaten einheitlicher Standard in der Rechtssicherheit geschaffen. Allerdings könnte es übergangsweise bei den Straßenbahnfotogrfen etwas eng werden, da Menschen zum Straßenbild gehören und erst diese Bilder beleben. Bis jetzt hat mir das BMI noch nicht geantwortet inwieweit hier Unkenntlichkeit von Personen nötig ist. Da ist also vorerst etwas Zurückhaltung geboten.
Den Account muss keiner löschen, auch müssen keine Bilder gelöscht werden. Österreich hat seine Hausaufgaben bereits gemacht und die Schweiz betrifft es ohnehin nicht. Selbst wenn ein übereifriger Abmahnanwalt meint er könnte aufgrund der Unsicherheit hier in der Grauzone agieren, es gibt genügend Hilfe um den zu widersprechen ohne das einem Kosten entstehen. Diese "Anwälte" nutzen nur die Unsicherheit aus, die meisten zahlen weil sie sich mit der Gesetzeslage nicht auskennen oder die richtigen Gesetze in ihrer verklausulierten Sprache nicht interpretieren können. Jede Verbraucherschutzzentrale sollte da helfen können.
Wie Olli schon geschrieben hat betrifft es erst mal nur die Betreiber von Seiten wie BB, Flickr oder Trainspo sofern Bürger der EU dort angemeldet sind. Und inzwischen wird das BMI schon mit Anfragen zugeschüttet inwieweit es den Hobby- bzw Semiprofessionellen Fotografen betrifft.
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