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Re: Aufnahmen im Gleisbereich jetzt erlaubt?

(Olli, 11.7.2018 12:25)

Helmut Seger schrieb:

Olli schrieb:

Eine interessante Vorgehensweise. In Deinem Betrieb würdest Du solche Sachen doch auch den Dienstweg gehen und nicht beim ersten Schritt drei Hierarchiestufen höher ansetzen. Auch finde ich befremdlich, dass man erst mal sowohl beim Bild als auch im Forum gleicht Skandal ruft. Nettiquette geht irgendwie anders. Man kann sich tatsächlich erst mal beim Admins seines Vertrauens melden, der kann das eventuell schon direkt mit dem User klären. Oder man kann auch erst mal anfragen, wie das mit der Standortfrage ist, sogar ein User wird aufklären. Wie man in den Wald reinruft und so weiter...

Nur um mal aufzuklären. Die Admins können es nicht gleichzeitig allen Leuten recht machen. Ob es plötzliche Regeländerungen gibt, das beschließt auch nicht ein einzelner User. Hier hatte der freischaltende Admin eben für das Bild entschieden, weil der Verstoß möglicherweise gar nicht nachweisbar wäre, die Admins können auch nur nach Augenschein entscheiden. Trotzdem wäre es nett von den Fotografen, Bilder so zu schießen, dass eben kein Zweifel entsteht, oder gleich mit einer Erklärung über die natürliche Ursache um die Ecke zu kommen. Dann erspart man sich einiges Hin und Her. Generell ist es durchaus entscheidend, ob es wirklich gefährlich erscheint. Ich erinnere an einen Pseudoskandal, als ein Fotograf bei Brienz-Rothorn-Bahn im Gleisbereich stand. Da wurde ein Aufstand gemacht, weil Gleisbereich unterschiedslos Gleisbereich sei, obwohl das Bähnchen mit der sagenhaften Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h unterwegs ist und der Bahnhof äußerst übersichtlich... Aber bitte jetzt nicht anfangen, alles auszutesten, den Unterschied zur Schnellfahrstrecke und zur Absicht können die Admins jetzt noch ganz grob und so ganz ungefähr auseinanderhalten...




Viele Worte, aber keine inhaltliche Aussage zum konkreten Bild.
Dies ist keine Bergbahn oder Museumsbahn, es ist auch kein Tag der offenen Tür oder dergleichen, wo andere Beurteilungsmaßstäbe anzulegen sind. Hier ist eine dreigleisige Strecke im Alltagsbetrieb zu sehen.

Wenn die Gleise in einem herkömmlichen Schotterbett liegen würden, stände der Fotograf des Fotos im Schotterbett. Und Gleisbereich ist m.E. nicht nur der Bereich der Schwellen und des Schotterbettes sondern erfasst auch den daneben verlaufenden und deutlich erkennbaren Kabelkanal und - hier allerdings nicht vorhandene - Signal- und Oberleitungsmasten. Wer das nicht als Gleisbereich bezeichnen möchte, muss es zumindest als Betriebsgelände bezeichnen. Und das ist für uns Fotografen unter normalen Umständen tabu (Ausnahmen oben).

Ich kann mich an Fotos in der Diskussion erinnern, in denen der Abstand des Fotografen zum Gleis größer war als hier, die mit der Begründung Gleisbereich berechtigterweise abgelehnt wurden. Und ich plädiere dafür, hier aus Gründen der Gleichbehandlung die falsche Freischaltentscheidung zurück zu nehmen.


Sorry, beim besten Willen kann ich keine dreigleisige Strecke erkennen, sondern nur einen großzügig dimensionierten Industriegleisanschluss, und der außerhalb des Werkszaunes. Reden wir wirlich über das von Dir verlinkte Bild, oder hast Du gar ein anderes im Sinn?

Konkretes kann ich Dir natürlich nicht dazu sagen, weil nicht ich das Bild freigeschalten habe, wie sollte ich dann auch. Da einem bei dem Riesenbohei nichts anderes übrigbleibt, als das Bild zu prüfen, habe ich es aber angeschaut und vermute zwar, dass es nicht ganz regelkonform entstanden ist, kann das aber nicht nachweisen. Man kann auch hinter dem Kabelkanal stehen und sich vorlehnen. Wenn es also nun ein Grenzfall ist, wo man den Hergang zudem nicht kennt, dann kommt eben die Gefährdungslage nach Augenschein hinzu. Es ist nun mal nicht am Streckengleis der Westbahn entstanden. Auch traut man einem langjährigen Bahnfotografen doch ein gaaanz klein wenig mehr zu, als dem Jungfuzzi, der erst noch Verantwortung lernen muss.

Was nun eine falsche oder richtige Freischaltentscheidung entscheidet Gottseidank nicht ein einzelner Fotograf. Was mich aber hier stört, ist die Vorgehensweise. Ich hatte schon skizziert, dass man das anders machen kann und finde es völlig unverhältnismäßig. Vielleicht wendest Du Dich aus diesem Grund direkt an den Seitenbetreiber, denn der hat am Ende die Verantwortung. Die Öffentlichkeit ist dann der richtige Adressat, wenn es häufig zu Ungleichbehandlung kommen sollte. Dann muss es diskutiert werden. Wegen einem Bild sollte man nicht so heftig übertreiben, und vielleicht sollte man dann vor dem Schreiben mindestens die Sachlage vor Ort überprüfen... Wenn man das selbst nicht machen will, dann reicht in der Tat auch ein Hinweis an einen Admin. Und hoffe natürlich auch, dass die Kritiker dann auch selbst mit gutem Beispiel vorangehen. Ganz so schwer ist es ja nicht, regelkonforme Bilder auszuwählen...

Gruß, Olli

PS. Ich halte mich sogar bei regelkonform entstandenen, spektakulären Bildern zurück und zeige sie eben nicht (siehe Unterführung Wyhlen).

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