wo kann ich denn sehen, dass dieses Gelände Privatgelände ist? Das wäre mir zwar neu, wenn dem aber so ist, dann nehme ich die Bilder natürlich wieder raus. Da haben wir dann allerdings ein grundlegendes Problem - gilt dieses Verbot auch für solche Gelände, die zwar - ohne irgendwelche Hinweisschilder - auf mehr oder weniger guten Wegen frei zugänglich sind und von jedermann genutzt werden, aber formal jemandem gehören?
Thomas Wendt
Jens Döpper schrieb:
Hallo Thomas,
wenn ich mir deine aktuellen Bilder ansehen, besonders das mit der 250er von ITL und mich dann an deine Ausführungen bzgl. Fotostandorten erinnere, scheinst du dich wohl ein wenig verlaufen zu haben, oder?
Gruß Jens
PS: ich will hier nicht als Oberlehrer auftreten, aber du wolltest Bilder gelöscht haben, die von solchen Standorten gemacht worden sind und jetzt stellst du selber sowas ein?
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