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Re: Neue Uploadregeln

(Tim Kleine, 14.5.2005 21:56)

Also ich hab mal ein wenig gesucht und folgendes gefunden:

"
In den geschäftlichen Mitteilungen der Deutschen Bahn Nr.3 vom 19. 1. 2001 wurde folgende Regelung zur Fotografiererlaubnis für private Zwecke veröffentlicht:

Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen "dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienenden Anlagen" (der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz von Scheinwerfern und Blitzanlagen ist nicht erlaubt.

Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Genehmigung/Legitimation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hobbyzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlten Honorar zur Veröffentlichung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Foto- und Filmaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die sie nicht kommerziell auf eigener Homepage ins Internet einstellen.

Die DB AG kann Hobbyfotografen und -filmern auch Aufnahmen im Bereich von Bahnanlagen gestatten, die nicht dem "allgemeinen Verkehrsgebrauch" dienen (Bereiche, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich sind). Die mündliche bzw. schriftliche Genehmigung dazu kann der örtlich zuständige Leiter der betreffenden Bahnanlagen unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erteilen, sofern durch die Aufnahmen die betrieblichen Abläufe nicht behindert werden und sofern nicht andere Gründe dem entgegenstehen.

Die Erteilung der Genehmigung erfolgt zeitbegrenzt und für einen definierten Bereich. Ein zusätzlicher Personal- und Sachaufwand darf der DB AG durch die Aufnahmen nicht entstehen. Sollte die betriebliche Situation allerdings einen zusätzlichen Aufwand ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufes erlauben, müssen die Kosten dafür in jedem Fall vom Fotografen/Filmer getragen werden. "

Heißt also, dass Führerstandbilder ERLAUBT sind, solang es der Lokführer oder ein örtlicher Bahnangestellter genehmigt hat... ;-)

Gruß, Tim.




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Beitragsreihenfolge:
   Neue Uploadregeln Markus Parpart 14.5.2005 20:36
      Re: Neue Uploadregeln Tobias Guttzeit 16.5.2005 2:44
         Re: Neue Uploadregeln Thomas Wendt 16.5.2005 10:45
            Vorschlag für die Führerstandsbilder Markus Parpart 16.5.2005 11:01
      Re: Neue Uploadregeln Tim Kleine 14.5.2005 21:56
         Re: Neue Uploadregeln Markus Parpart 14.5.2005 22:16
            Re: Neue Uploadregeln Thomas Wendt 14.5.2005 22:25
               Re: Neue Uploadregeln Tim Kleine 14.5.2005 23:27
         Re: Neue Uploadregeln Markus Parpart 14.5.2005 22:14
      Re: Neue Uploadregeln Thomas Wendt 14.5.2005 20:57
         Das war's. Der Erdinger 16.5.2005 14:25
         Re: Neue Uploadregeln Markus Parpart 14.5.2005 21:18
            Re: Neue Uploadregeln Thomas Wendt 14.5.2005 22:24
               Re: Neue Uploadregeln Markus Parpart 15.5.2005 10:07




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