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Re: Abmahnung Kaiserbahnhof

(Thomas Wendt, 16.5.2005 12:20)

Hallo Wolfgang,

könntest Du mir nähere Informationen per Mail zukommen lassen? Wer sind die vier anderen Abgemahnten?

Gruß,
Thomas

Wolfgang Schlegel schrieb:

Die beanstandeten Bilder waren Innenaufnahmen des neuen Kaiserbahnhofes in Potsdam Park Sanssouci (Bahnhofshalle). Diese Halle ist zum öffentlichen Bahnsteig hin nicht durch einen Zaun abgegrenzt, mal abgesehen vom bauzeitlichen Zaun während der Bauarbeiten vor dem 22.4.2005. Am Freitag, den 22.4.2005 gegen 15:30 Uhr stand ein großes Doppeltor nach beiden Seiten hin wie ein Scheunentor (!) weit geöffnet. Und unmittelbar links hinter diesem Tor war die Stirnseite eines historischen Reisezugwagens zu sehen. Da lacht doch das Herz! Ich habe vom öffentlichen Bahnsteig aus ein Foto geschossen, dennoch war auch das eine Innenaufnahme. Dann kam "Jemand" in der Halle vorbei, und den fragte ich anstandshalber, ob ich mal reinkommen düfte. Er hatte nichts dagegen, war allerdings sicher auch nicht zuständig. Ich habe zwei weitere Fotos gemacht und diese auf Bahnbilder.de und auf meiner Webseite gezeigt. Der Zugang zu der tatsächlich weit offen stehenden Halle war weder abgesperrt noch wurde durch irgendein Hinweisschild darauf hingewiesen. Wegen des Höhenausgleiches ist aber zwischen dem öffentlichen Bahnsteig und dem Hallentor eine Trittstufe vorhanden, wenn man das als Barriere bezeichnen will (?). Dieses Tor ist vermutlich ein Notausgang. Jedenfalls hat die DB Akademie mein Verhalten als Hausfriedensbruch gewertet und es der Rechtsabteilung der DB zur Verfolgung übergeben. Wer sich auf meiner Webseite mal umsieht, wird sehr schnell zu der Überzeugung gelangen, daß die DB Akademie Gründe gesucht und mit diesen Bildern gefunden hat, einem unbequemen Fotografen oderntlich eins auszuwische. Formal sind diese Leute im Recht, ob sie sich mit dieser überzogenen Reaktion einen Gefallen getan haben, ist zu bezweifeln. Die Rechtsabteilung der DB hat nun gleich einen Serienbrief daraus gemacht und mit dem gleichen Formfehler an mindestens 4 Betroffene verschickt. So häßlich wie die Angelegenheit sich für die Betroffenen auch darstellt, kann ich aber sagen, daß die Rechtsabteilung der DB durchaus mit sich reden ließ. Nach ausgiebigem Studium der Webseite abmahnung.de und Rücksprache mit einem Anwalt habe ich sofort reagiert, die Bilder entfernt, die Bahn informiert und einen geänderten Abmahntext vorgeschlagen. Die Rechtsabteilung hat die falsch gesetzte Frist korrigiert und verlängert und ist auch bereit, bei Einhaltung des neuen Termins die angedrohte Strafe von 10.000 ? auf 6.00 ? zu reduzieren und respektiert den vorgeschlagenen neuen Text. Der ursprüngliche Text enthielt nämlich u.a. einen gemeinen Fallstrick: Das Konstrukt ist 30 Jahre gültig, und selbst wenn die gesetzliche Lage zu Gunsten des Abgemahnten geändert werden sollte, kann er weiterhin zur Kasse gebeten werden. Vertrag ist eben Vertrag. Aber Vorsicht: Nicht reagieren geht in die Hose!!!! Der in die Vergangenheit gesetzte Termin ist kein ausreichender Grund nicht zu reagieren.
Allen zur Mahnung
Wolfgang Schlegel




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Beitragsreihenfolge:
   Abmahnung Kaiserbahnhof Wolfgang Schlegel 15.5.2005 13:49
      Re: Abmahnung Kaiserbahnhof Thomas Wendt 16.5.2005 12:20
      Re: Abmahnung Kaiserbahnhof Dietrich Seegers 15.5.2005 18:26
         Re: Abmahnung Kaiserbahnhof Günther Glauz 16.5.2005 11:29




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