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Re: Abmahngefahren - bitte lesen!

(Gisela, Matthias und Jonas Frey, 26.6.2007 11:55)

Durch eine Nachtaufnahme des Pariser Eifelturms wurde wir auf die oftmals nicht so einfache rechtliche Situation aufmerksam, wenn man Fotografien veröffentlichen will. Thomas Wendt hat einen Link gefunden, was alles nicht veröffentlicht werden darf:

http://www.traum-projekt.com/forum/sitemap/t-82289.html

Mein Beitrag zu diesem Thema im Staedte-fotos.-Forum:

"Schweren Herzens habe ich einige Bilder gelöscht und wahrscheinlich müssen noch etliche weitere weg, wenn man rechtlich korrekt sein will.


In Deutschland gibt es die Panoramfreiheit, das heißt dass man von öffentlichen Wegen aus Architektur und bleibende Kunst fotografieren darf.


Bei Innenaufnahmen von neuer und besonderer Architektur bedarf es strenggenommen der Zustimmung des Architekten, da dieser das Urheheberrecht besitzt. Zum Beispiel dürfen somit auch keine Bilder vom Innenraum des neuen Berliner Hauptbahnhofes oder der modernen Flughafenbahnhöfe veröffentlicht werden, auch wenn die Bahn das Fotografieren erlaubt. Das Urheberrecht haben aber die Architekten und diese Recht wirkt, wenn es um die Veröffentlichung geht. Meine U-Bahnhofbilder müsste ich nahezu alle löschen, auch wenn ich eine Fotografiergenehmigung hatte.

...
Auch gibt es urheberrechtliche Probleme Werbeplakate usw. als Hauptmotiv auf Bildern zu veröffentlichen, da diese nicht bleibend sind.


Wie es damit auf Fahrzeugen aussieht (Werbeloks) ist wahrscheinlich noch nicht richtig geklärt, möglicherweise könnte dies auch untersagt werden.


Der ICE ist nach dem Geschmacksmuterrecht geschützt, meines Wissens braucht man dann nur bei kommerzieller Verwendung eine Zustimmung der Bahn. Er ist aber auf der Liste von Thomas Wendt aufgeführt.

In Frankreich gibt es gar kein Panoramrecht, deshalb dürfen Aufnahmen von besonderer neue Architektur oder auch bleibende Kunstwerke wie die Beleuchtung des Eifelturms nicht veröffentlicht werden.


Das Atomium in Brüssel darf sogar überhaupt nicht fotografiert werden.


Für die Veröffentlichung unser Aufnahmen sind wir etlichen rechtlichen Beschränkungen ausgesetzt, die uns oftmals gar nicht so bewusst sind.
...

Vielleicht müssten wir uns rechtlich beraten lassen, was überhaupt geht und wo es möglicherweise kritisch werden kann.


Matthias



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   Re: Abmahngefahren - bitte lesen! Gisela, Matthias und Jonas Frey 26.6.2007 11:55




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