Nun lasst mal die Kirche im Dorf. Ich habe den Eindruck, das die Diskussion hier weit über das Ziel hinausschießt. Wir Fotografen sind von der DSGVO wohl nur in Ausnahmefällen betroffen. Die DSGVO enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (§ 1). Es geht also nicht um Sachen (Fahrzeuge, Gebäude, Städte, Landschaften, Tiere). Was personenbezogene Daten sind, ändert sich nicht oder nur unwesentlich. Fotografien, auf denen Personen zu sehen sind, enthalten keine personenbezogenen Daten, es sei denn, ich füge sie in der Bildbeschreibung hinzu. Und das wir deutlich erkennbare Gesichter unkenntlich machen, ist auf diesen Seiten schon lange Standard. Die DSGVO betrifft in erster Linie Thomas, der die personenbezogenen Daten der User speichert.
Hallo,
also gerade an Stelle solcher Fragen wie der Ortsangabe auf Fotos würde ich wirklich erstmal pragmatisch herangehen. Wenn da wirklich unbeteiligte Dritte Abmahnungen ausstellen können, wäre sowieso Schluss.
Sollte es wirklich rechtswidrig sein, dass für die Freischaltung Orts- und Datumsangaben geboten sind, hätte das weitreichende Folgen. Diese Angaben machen hier ja Sinn und sind unverzichtbarer Teil des Konzeptes der Seite. Da könnte man ja wirklich gar nichts mehr machen.
Die Datenschutzerklärung muss aber offenbar entsprechend erweitert werden und auch erklären, was mit den Bildern geschieht und welche Daten da erhoben werden. Das hatte ich noch nicht auf dem Schirm.
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