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"Höhere Gewalt" kein Grund für Entschädigungsverweigerung

(Thomas Wendt, 26.9.2013 18:08)

Hallo allerseits,

bisher galt: Wenn die Bahn aufgrund höherer Gewalt verspätet ist, also z.B. aufgrund extremer Wetterlagen, musste sie bisher keine Entschädigung für Verspätungen zahlen. Der EuGH entschied nun, dass das unzulässig sei. Die Bahn will den Beschluss unverzüglich umsetzen.

Allerdings betrifft das nur die bereits bekannten Teilerstattungen des Fahrkartenpreises - Folgekosten wie z.B. durch verpasste Flüge werden weiterhin nicht erstattet.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/entschaedigung-fuer-fahrgaeste-bahn-muss-fuer-verspaetungen-wegen-unwetter-zahlen/8851726.html

Gruß,
Thomas

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   "Höhere Gewalt" kein Grund für Entschädigungsverweigerung Thomas Wendt 26.9.2013 18:08
      Re: "Höhere Gewalt" kein Grund für Entschädigungsverweigerung Kay Baldauf 26.9.2013 19:39
         Re: "Höhere Gewalt" kein Grund für Entschädigungsverweigerung Matthias Hartmann 26.9.2013 20:24
            Re: "Höhere Gewalt" kein Grund für Entschädigungsverweigerung Olli 26.9.2013 23:12
               Re: "Höhere Gewalt" kein Grund für Entschädigungsverweigerung Frank Paukstat 27.9.2013 0:06
                  Re: "Höhere Gewalt" kein Grund für Entschädigungsverweigerung Thomas Wendt 27.9.2013 13:59




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