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Abmahnung wegen Aufnahmen von abgesperrtem Grundstück

(Volkmar Döring, 26.5.2005 18:22)

Hallo,

weil ich zwei Wochen im Urlaub war, hab ich den Beitrag zur Abmanung erst jetzt gelesen.
Mich bzw. sicher uns alle interessiert, was die DB AG aus rechtlicher Sicht als abgesperrtes Grundstück betrachtet. Zählt das Übertreten des üblichen "HALT"- Schildes, wie es am Ende der Bahnsteige steht, als abgesperrtes Gelände? Wie ist es mit dem Betreten von Gelände hinter dem Schild "Bahngelände DB ......" ?
Oder gilt als "abgesperrt" nur, was hinter intakten(!) Zäunen liegt?
Wie verhält es sich, wenn man den Fotoapparat über einen DB-Zaun hält? Wie z.B. auf meinem Bild http://www.bahnbilder.de/name/einzelbild/number/33165/kategorie/Deutschland%7ERegional%7EHamburger+S-Bahn/offset/0.html
Dieses Motiv ist zwar von jederman einsehbar, aber wie gesagt, ich habe über den DB-Zaun geknipst.
Lieber Thomas, bitte kläre uns auf, damit Dir und uns allen Ärger erspart bleibt und bahnbilder.de weiter leben kann.

Gruß
Volkmar

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   Abmahnung wegen Aufnahmen von abgesperrtem Grundstück Volkmar Döring 26.5.2005 18:22
      Re: Abmahnung wegen Aufnahmen von abgesperrtem Grundstück Thomas Wendt 26.5.2005 19:49




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