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Re: Fragen zum Fotorecht

(Olli, 26.10.2009 12:18)

Helmut Seger schrieb:

Hallo,

mir stellen sich einige Fragen zum Fotorecht, insbesondere zu der Frage, was für Motive veröffentlicht werden dürfen.

Ganz klar ist, dass Fotos, die auf Privatgelände gemacht wurden und dieses Privatgelände zeigen, nicht veröffentlicht werden dürfen. Die sogenannte Panoramafreiheit erlaubt nur Aufnahmen zu veröffentlichen, die von öffentlichem Gelände aus gemacht wurden. Diese Panoramafreiheit bezieht sich auf bleibende künstlerische Werke und Gebäude.

Wie aber steht es mit Fahrzeugen, die auf öffentlichem Gelände (wie z.B. Straßen) abgestellt sind oder fahren? Ich denke da z.B. an Straßenbahnen, Busse, LKW. Unterliegen Fahrzeuge überhaupt dem Schutz des Urheberschutzgesetzes? Und wie ist es, wenn ich diese auf öffentlichem Gelände befindlichen Fahrzeuge aus meinem privaten Wohnungsfenster fotografiere, z.B. die vorbeifahrende Straßenbahn oder den vorbeifahrenden Bus? Dürfen solche Fotos veröffentlicht werden oder nicht?

Kennt sich jemand mit diesen Fragen aus und kann eine sichere Antwort geben?

Gruß

Helmut

Handelt es sich in Deinem Falle um die kommerzielle Nutzung der Bilder? Wenn man nämlich nachliest, beziehen sich praktisch alle Urteile auf die gewinnbringende Nutzung der Fotos.
Bei Autos ist der Fall noch nicht vor Gericht abschließend geklärt. Ich meinte dazu, dass mit der Zulassung im öffentlichen Straßenverkehr eine dauerhafte Nutzung des öffentlichen Raumes stattfindet, und dieser lediglich nicht ortsgebunden stattfindet, das Auto sich aber dauerhaft im öffentlichen Raum befindet. Sofern Du also die Persönlichkeitsrechte beachtest, sollte das wohl in Ordnung gehen.
Was Kunstwerke, wie das Hundertwasserhaus angeht, so solltest Du vielleicht die ungebührliche Einblicke in Nachbargrundstücke ein wenig abmildern. Das Hundertwasserhausurteil ist angesichts der Rechtslage in Österreich ein krasses Fehlurteil eines deutschen Gerichtes, das aber derzeit in Deutschland der gültigen Norm entspricht. Man beruft sich hier willkürlich auf das Schutzlandprinzip. Eigentlich widerspricht dieses Urteil krass der wirtschaftlichen Gleichstellung. Der Kunstdruck darf nach diesem Urteil nur noch von einem österreichischen Fotografen aus Österreich vertrieben werden. Ein deutscher Fotograf schaut in die Röhre. Das widerspricht EU-Recht.
Angesichts der vielen krassen Fehlurteile, halte ich die deutsche Justiz gnadenlos überfordert mit der neuen Lage im Angesicht des Internets. Man sollte diese Hanswurstigkeit durchaus berücksichtigen bei der Einschätzung der Rechtslage. Auf die Tatsache, dass jeder wegelagernde Rechtsanwalt sich nun seine Abmahnungen und sonstigen Böswilligkeiten selber raussuchen kann (Internetrecherche macht es einfach) ist weder die Justiz, noch der Gesetzgeber in irgendeiner vernünftigen Form vorbereitet. Bis da wieder ein gesunder Menschenverstand eintritt, werden wohl einige Jahre ins Land gehen.
Gruß, Olli

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