die Problematik, die Fahrzeugbezeichnungen anzupassen ist da. Das europaweit vereinheitlichte System der Fahrzeugbezeichnungen mit 12-stelligen Fahrzeugnummern nach UIC-Norm wird in Deutschland vom EBA im NVR (National Vehicle Register, Nationales Fahrzeugregister) umgesetzt. Und hier sind ?gerade bei Dieselloks- die bisherigen dreistelligen Baureihenbezeichnungen nicht mehr ausreichend. Die Idee die Bezeichnungen vierstellig zu machen ist gut und richtig. Die Bezeichnungen sind grundsätzlich auch eindeutig und konsistent. Die vierstelligen Nummern sind allerdings stets Teil der zwölfstelligen Fahrzeugnummer und diese bezeichnet einzelne Fahrzeuge heutzutage eindeutig. Das althergebrachte BR für Baureihe ist für die vierstelligen Nummern genaugenommen nicht völlig korrekt und nötig. Ich halte folgende leicht modifizierte Bezeichnungsform (Beispiel) der Kategorien für deutlicher und leichter nachvollziehbar: 1228 (BR 228, DR V 180, DR 118) 1218 (BR 218, DB V 164)
Die Aufteilung in zwei Hauptkategorien ist durch die Systematik dass die vierstellige Nummer der Endkategorie in beiden gleich auftauchen nötig. Die Unterscheidung liegt in den ersten beiden Ziffern des UIC-Codes. Die folgende 80 steht nur für Deutschland. Die Eingruppierung in 92 und 98 erfolgt nur nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und nicht nach der Funktion als Rangierlok. Folgende Bezeichnungen sind hier überlegenswert: Dieselloks (unter 100 km/h) - NVR-Code98 Dieselloks (ab 100 km/h) - NVR-Code92
Es gibt auch Fahrzeugtypen (z.B. G1206 oder auch V100-Ost-Typen) die je nach Höchstgeschwindigkeit in beiden Bereichen im NVR Nummern erhalten. Damit kann und muss man aber leben.
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