Ich würde den "angetriebenen Steuerwagen" mal aussen vor lassen, das ist meiner Meinung nach ein Marketingbegriff. Ein angetriebener Steuerwagen ist per Definition ein Triebwagen (=Triebfahrzeug mit Passagier- oder grossem Gepäckabteil). Und ein Triebwagen ist nichts anderes als ein einteiliger Triebzug. Ob das Ding jetzt an einem oder an beiden Enden einen Führerstand hat ist nebensächlich. Gruss, Julian
Ich bin auch eher für die "userfreundliche" Lösung "Triebwagen"; ansonsten müssten wir bei der Class 43, der FS E 414 oder ev. gar beim ICE 401 auch Änderungen vornehmen. Die Bahngesellschaften machen ohnehin wie es ihnen beliebt, den eine Re 450 wäre eigentlich eine RDe 5xx, und die MOB hat mit der GDe 4/4 eine Gepäcklok geschaffen. einen lieben Gruss Stefan
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