Das ist leider eine Falschdarstellung. Die Verordnung hat 12 Artikel, beginnt auf Seite L356 / 229 und endet mit der Unterschrift von Jean Claude Juncker auf Seite L356 / 332. Auf Seite L356 / 333 beginnt bereits der Anhang. Ich bitte darum die Dinge auch hier im Forum sachlich richtig dazustellen.
Die von mir gemeinte Passage befindet sich auf Seite L356/238, also innerhalb der Verordnung. Und da wird klar zwischen Triebzug und Triebwagen unterschieden. Da steht geschrieben:
TSI LOC&PAS Art. 2.2.2 schrieb:
A) Verbrennungstriebzüge und/oder elektrische Triebzüge: a) Ein "Triebzug" ist ein nicht trennbarer Zugverband, der als Zug betrieben werden kann. Per Definition ist vorgesehen, dass die Konfiguration dieser Einheit nur in einer Werkstatt geändert werden kann. Der Triebzug setzt sich aus angetriebenen Einzelfahrzeugen oder aus angetriebenen und nicht angetriebenen Fahrzeugen zusammen. [...] c) Ein "Triebwagen" ist ein Einzelfahrzeug, das unabhängig betrieben werden kann und eine Zuladung (Fahrgäste oder Gepäck/Post oder Fracht) befördern kann.
Dann dürften die ICE 1 und 2 nicht als Triebzug bezeichnet werden, denn sie sind nach der Definition keine, da sie zwei Loks haben die sich vom Verband ohne Werkstatt lösen und alleine fahren können. Und nun?
Nein Frank, ICE1 und 2 sind definitiv auch keine Triebzüge (auch nie gewesen) es sind ganz normale Züge, bestehend aus Wagen, Lok und Steuerwagen, bzw 2 Loks. Triebzüge verfügen GENERELL über einen Eigenantrieb, deshalb heißen sie ja auch so. Ich habe, ehrlicherweise, auch bisher noch niemanden geört, der diese Züge ernsthaft als "Triebzug" bezeichnet hat.
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