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[Répondre] [Retour au forum]Re: Abmahnung wegen Aufnahmen von abgesperrtem Grundstück
(Thomas Wendt, 26.5.2005 17:49)Hallo Volkmar,
Volkmar Döring a écrit :
Zählt das Übertreten des üblichen "HALT"- Schildes, wie es am Ende der Bahnsteige steht, als abgesperrtes Gelände? Wie ist es mit dem Betreten von Gelände hinter dem Schild "Bahngelände DB ......" ?
Ja.
Oder gilt als "abgesperrt" nur, was hinter intakten(!) Zäunen liegt?
Auch.
Das dürfte gehen.
Die Bahn hat eine Fotoerlaubnis rausgegeben, deren Link auch hier irgendwo angegeben war. Von Gelände, was man betreten kann und betreten darf dürfen Fotos geschossen werden. Von anderem nicht.
Viele Grüße,
Thomas Wendt
[Répondre] [Retour au forum]Ordre des contributions :
Abmahnung wegen Aufnahmen von abgesperrtem Grundstück Volkmar Döring 26.5.2005 16:22 Re: Abmahnung wegen Aufnahmen von abgesperrtem Grundstück Thomas Wendt 26.5.2005 17:49