ich habe mich einmal durch zwei Urteile des VGH Baden-Württemberg und des BVERWG gekämpft. In den beiden Urteilen ging es zwar um eine Baugenehmigung, bringt aber die Begrifflichkeit "Bahngelände" "kein Bahngelände" recht gut näher:
So lange es sich um planfestgestelltes Bahngelände handelt, ist der Netzbetreiber für alles zuständig. Erst der 'Verlust der Zweckbestimmung der Fläche als Bahnanlage (Entwidmung)' ist es kein Bahngelände mehr. Hier ist aber dann darauf zu achten ob nicht privatrechtliche Ansprüche bestehen (Betreten von Privatgelände ist auch nicht gestattet!).
Gerade das Urteil des BVerwG 4 B 33.98 vom 27.04.1998 zeigt eindeutig auf was Bahngelände ist und was nicht. Wer einmal selbst sucht wird reichlich Artikel und Urteile finden in denen es um die Entwidmung geht.
Wenn die Juristen die Macht übernehmen, dann hört alles auf zu funktionieren... Einen Bus darf man im Stau nicht mehr verlassen, außer an der Bushaltestelle, eine Plastikverpackung nicht mehr ohne juristische Information entfernen... Und auch diese Entwidmung von Bahngelände wäre sicher sofort vom nächsten Gericht verboten worden: http://www.staedte-fotos.de/name/einzelbild/number/18019/kategorie/Deutschland~Baden-W%FCrttemberg~Landkreis+Konstanz.html Glücklicherweise war zu dem Zeitpunkt hier noch Bahngelände nach Bundesrecht und nicht wie ein halbes Jahr später sogenanntes "Privatgelände". Sonst wäre Konstanz nach dem Willen des damaligen Gemeinderates nicht um seine Touristenattraktion Nr. 1 reicher geworden... Langer Rede kurzer Sinn, es geht hier doch vor allem darum, dass man nicht eines Tages eine schwarze Schleife auf diese Internetseite hängen muss, weil irgendein besonders ehrgeiziger Fotojunkie gerade die aufregendsten Bilder seines kurzen Fotolebens schießen musste. Wenn nun die DB tatsächlich die Stasivergangenheit in ihrem Hauptquartier atmet, irgenwann muss auch die Kirche im Dorf bleiben. Mann kann nicht alles in sture Regeln gießen, muss aber auch mal Verständnis für Gegenwind im Falle eines Falles habem... Gruß, Olli
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