Ich würde den "angetriebenen Steuerwagen" mal aussen vor lassen, das ist meiner Meinung nach ein Marketingbegriff. Ein angetriebener Steuerwagen ist per Definition ein Triebwagen (=Triebfahrzeug mit Passagier- oder grossem Gepäckabteil). Und ein Triebwagen ist nichts anderes als ein einteiliger Triebzug. Ob das Ding jetzt an einem oder an beiden Enden einen Führerstand hat ist nebensächlich. Gruss, Julian
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