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über Fotografiererlaubnis habe ich folgendes gefunden

(Manfred Möldner, 12.5.2005 20:44)

Fotografiererlaubnis für private Zwecke

In den geschäftlichen Mitteilungen der Deutschen Bahn Nr.3 vom 19. 1. 2001 wurde folgende Regelung zur Fotografiererlaubnis für private Zwecke veröffentlicht:

Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen "dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienenden Anlagen" (der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz von Scheinwerfern und Blitzanlagen ist nicht erlaubt.

Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Genehmigung/Legitimation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hobbyzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlten Honorar zur Veröffentlichung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Foto- und Filmaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die sie nicht kommerziell auf eigener Homepage ins Internet einstellen.

Die DB AG kann Hobbyfotografen und -filmern auch Aufnahmen im Bereich von Bahnanlagen gestatten, die nicht dem "allgemeinen Verkehrsgebrauch" dienen (Bereiche, die der allgemeinen Öffentlichkeit nicht zugänglich sind). Die mündliche bzw. schriftliche Genehmigung dazu kann der örtlich zuständige Leiter der betreffenden Bahnanlagen unter Beachtung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen erteilen, sofern durch die Aufnahmen die betrieblichen Abläufe nicht behindert werden und sofern nicht andere Gründe dem entgegenstehen.

Die Erteilung der Genehmigung erfolgt zeitbegrenzt und für einen definierten Bereich. Ein zusätzlicher Personal- und Sachaufwand darf der DB AG durch die Aufnahmen nicht entstehen. Sollte die betriebliche Situation allerdings einen zusätzlichen Aufwand ohne Beeinträchtigung des Betriebsablaufes erlauben, müssen die Kosten dafür in jedem Fall vom Fotografen/Filmer getragen werden.

Fotografiererlaubnis für kommerzielle Zwecke

Für kommerzielle Zwecke (Bildagenturen, Werbung) wird in vielen Fällen eine Lizenzgebühr verlangt. So ist der ICE nach dem Geschmacksmusterrecht geschützt. Die gewerbliche Benutzung wird dann nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bahn AG ermöglicht. Nähere Auskünfte gibt die DB AG, Abt. GKW 2,Tel. 069/26540179.

Bei Fotos für journalistische Zwecke wird keine Gebühr erhoben.


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