Das Thema ist, dass Grundstücksbesitzer untersagen können, ihr Gelände zu fotografieren.
Also das ganz sicher nicht! Ein Betretungsverbot kann jeder verhängen und bei Missachtung auf Besitzstörung klagen, bestimmt aber kein Fotografierverbot von öffentlichem Grund aus. Ich kann von der Straße aus ins Gelände beispielsweise der Fa.SIEMENS oder ABB hineinfotografieren soviel ich will, und der Portier kann hüpfen wie ein wütendes Rumpelstilzchen, aber er hat keine Handhabe, es zu verhindern. Ich darf mich dabei nur nicht auf Firmengelände befinden. Dasselbe gilt auch für Bahnbetriebswerke, Kasernen und mein eigenes Haus. So zumindest die Gesetzeslage in Österreich! Lg Arno
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