Forum
Re: Betretungsverbot in Deutschland
(Thomas Wendt, 21.02.2008 11:15)Hallo,
Die Regel ist ja relativ eindeutig. Auf öffentlichem Gelände darf fotografiert werden, auf nicht öffentlichem Gelände nicht. Die Bahn könnte sogar das Fotografieren auf Bahnhöfen untersagen. Solange sie dies ausdrücklich erlaubt, können solche Bilder hier problemlos eingestellt werden.
Mit Straftaten hat diese Regel übrigens nichts zu tun.
Es kann durchaus sein, dass ich nicht belangbar bin. Ich habe aber keine Lust darauf, das von einem Gericht abklären zu lassen. Fakt ist - die Abmahnungen kommen im Zweifelsfalle bei mir an und verursachen Kosten. Wer die Rechtsprechung bezüglich der Haftung von Webseiten- und insbesondere Webforenbetreibern verfolgt hat, weiss auch, dass diese sehr vorsichtig sein müssen und das, was man als "gerecht" empfinden würde, juristisch oft nicht zutrifft.
Das schließt nicht das Recht ein, Fotos vom Betriebsgelände zu veröffentlichen. So etwas kann sogar gegen den Arbeitsvertrag verstoßen.
Kann ich nicht nachprüfen. Könnte ich auch nicht verwalten. Mündliche Genehmigungen sind im Zweifelsfall nichts wert.
Dagegen ist nichts einzuwenden.
Auch dagegen ist nichts einzuwenden.
Das hat ja nichts mit Bahnbilder.de zu tun. Deutschland ist generell sehr streng und regelwütig und hat eine katastrophale Verkehrspolitik. In Teilen halte ich davon auch nichts, aber da würde ich ausschweifen.
Es gibt viele ungeklärte Fragen, die sich jeder Webmaster einer größeren Seite stellen muss. Auch Bahn-Magazine werden manchmal im Verborgenen Streitereien austragen müssen. Es wird wohl erlaubt sein, dass ich auf die Fallen, die mir bekannt sind, besonders achte.
Viele Grüße,
Thomas Wendt
Beitragsreihenfolge:
- Betretungsverbot in Deutschland • Arno Pfeifer 20.02.2008 22:32
- Re: Betretungsverbot in Deutschland • Thomas Wendt 21.02.2008 11:15
- Re: Betretungsverbot in Deutschland • De Rond Hans und Jeanny 21.02.2008 20:04