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Bilder von Betriebsgelände

(Thomas Wendt, 08.05.2008 11:41)

Hallo,

leider wird die Regel, dass nur Bilder, die von öffentlichem Gelände geschossen wurde, von einigen nicht ganz ernst genommen.

Bitte beachten und die eigenen Bilder darauf überprüfen und ggf. löschen:

Veröffentlicht werden dürfen:
- Bilder, die von öffentlichem Gelände aus gemacht wurden
- Bilder, die von Bahnhöfen aus gemacht wurden
- Bilder von Privatgelände, wenn dort ein Tag der offenen Tür stattfand (bitte dazuschreiben)

NICHT veröffentlicht werden dürfen:
- Bilder, die von nichtöffentlichem Gelände gemacht wurden - also z.B. von Bahnwerken aus

Dabei ist es egal, ob der Fotograf sich dort aufhalten durfte - z.B. weil er dort arbeitet oder eine Fotogenehmigung hatte. Fotogenehmigung bedeutet nicht automatisch, dass Bilder im Internet veröffentlicht werden dürfen. Fotogenehmigungen können zudem von Bahnbilder.de nicht verwaltet werden. Mündliche Genehmigungen können im Streitfall abgestritten werden.

Gruß,
Thomas Wendt

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