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Re: Grundsätzliches - Fotografierverbote und Info dazu

(Gisela, Matthias und Jonas Frey, 9.7.2009 10:43)

Olli schrieb:

Vor einiger Zeit entbrannte eine heftige Diskussion über erlaubte und unerlaubte Fotos. Vier Links auf einige relevante Aufsätze über die Rechtslage können eventuell helfen, sich nicht unnötig Ärger zu verschaffen. Hierin kann man sich schnell ohne Jurastudium einen Überblick über die derzeitige Rechtslage und die Auslegung der jeweiligen Paragrafen verschaffen. Eine Lektüre lohnt sich.

Generell Fotografierverbote: http://www.photoscala.de/Artikel/Fotografieren-verboten
Persönlichkeitsrechte: http://www.photoscala.de/Artikel/Das-Recht-am-eigenen-Bild
Panoramafreiheit: http://www.photoscala.de/Artikel/Panoramafreiheit-in-Gefahr

Eine Rechtsmeinung, sofern eine fotografierte Person handgreiflich wird: http://www.photoscala.de/Artikel/Fotografierst-Du-mich-hau-ich-Dich

Mit diesen Erkenntnissen wird man sich wohl nicht die Lorbeeren eines Cartier-Bresson erwerben, aber möglicherweise einigen Ärger vermeiden.

Olli


Wenn man sich die Seiten so durchliest fragt man sich was darf man überhaupt noch fotografieren und veröffentlichen.

Also am besten ist es man veröffentlicht grundsätzlich keine Bilder auf denen Personen erkennbar abgebildet sind. Von meinen Bilder habe ich da einige schweren Herzens getrennt.

Das andere ist der Punkt mit der öffentlichen Zugänglichkeit, im Grunde darf man nur von der Straße aus fotografieren und danach veröffentlichen und nicht von umgrenzten Bereichen, die zwar öffentlich zugänglich sind, aber in der ein Hausrecht gilt (so auch Bahnhöfe, U-Bahnhöfe, Parks, Museen...). Es stellt sich dabei auch die Frage ob Bahnbilder.de und Co. überhaupt nichtkommerziell sind, da ja hier ja Werbung läuft. Auch in Bezug auf auf das Geschmacksmusterrecht (zum Beispiel ICE).

Auch die Panoramfreiheit spielt hier rein. Neue Architektur unterliegt dem Urheberrecht und Bedarf der Zustimmung des Architekten, wenn davon Bilder veröffentlicht werden, die nicht von der Straße aus aufgenommen wurden. Also sämtliche Bahnhofsaufnahmen neuer Bahnhöfe die innerhalb der Bahnhöfe gemacht werden sind bei der Veröffentlichung rechtlich bedenklich. In anderen Ländern wie Frankreich, Belgien? gibt es die Panoramafreiheit (Straßenbildfreiheit) nicht einmal. Da dürfen auch keine Bilder moderen Bauwerke veröffentlicht werden, die von der Straße aus fotografiert wurden.
Auch mit fotografierter Werbung muss man aufpassen, auch da kann man urheberrechtliche Vorschriften verletzen.

Wenn man die rechtliche Situation ernst nimmt, bleibt nicht mehr allzu viel Spielraum, was man hier veröffentlichen kann. Im Grunde schlechte Zeiten für uns Fotografen.

lg Matthias

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Beitragsreihenfolge:
   Grundsätzliches - Fotografierverbote und Info dazu Olli 8.7.2009 20:01
      Re: Grundsätzliches - Fotografierverbote und Info dazu Gisela, Matthias und Jonas Frey 9.7.2009 10:43
         Re: Grundsätzliches - Fotografierverbote und Info dazu Olli 9.7.2009 12:05
      Re: Grundsätzliches - Fotografierverbote und Info dazu Stefan Wohlfahrt 8.7.2009 22:17




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