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Re: Frage zum Fotorecht

(Patrick Sesseler, 11.10.2011 22:07)

G. Glauer schrieb:

HI,

also wenn ich in einer Diplomarbeit, die man auch veröffentlichen kann, Fotos von extern benutze, reicht es auch, den Autor zu nennen und die Quelle kenntlich zu machen (hier durch den Internetlink).
Meines Erachtes ist das also iO.

MfG Göran



Dem ist nicht so. Das Verwertungsrecht liegt ausschließlich beim Urheber. Das gilt auch für in Diplomarbeiten veröffentlichte Bilder dritter. Einzige Ausnahme ist die private Verwendung.
Eine Veröffentlichung auf einer Fotoseite (wie dieser oder z.b. Panoramio) ändert am Urheberrecht nichts. Erst wenn ein Urheber sein Werk gemeinfrei macht (wie z.B. in wikimedia nötig), kann jeder unter Nennung des Urhebers das Werk weiterverwenden.

Gruß, Patrick

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