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Re: Privatgrund-Regelung bei nicht lesbaren Schildern?
(Olli, 07.10.2012 12:08)Vielleicht hilft es wenn Du Dir überlegst, warum es die Regelung gibt. Erstens, damit sich niemand selbst in Gefahr bringt. Zweitens, damit keine 14-Jährigen irgendwelche besonders beeindruckende Fotos von unter dem Gleis nachmachen. Drittens, damit BB keine Abmahnungen bekommt. Folglich macht es Sinn, die Kirche im Dorf zu lassen. Ersteren Punkt kann man mit einigermaßen vernünftigem Verhalten in den Griff kriegen. Zweiteres und Dritteres erfordert ein wenig Kenntnis der Materie, denn die Veröffentlichung zeigt dem versammelten Internet, was Du so treibst, um Deine Bilder in den Kasten zu bekommen. Es leuchtet sicher ein, dass es nicht sinnvoll ist, eigene Verfehlungen öffentlich zu dokumentieren. Der Ruhm wird zweifelhaft bleiben...
Und um es nicht zu vergessen, denk an die Lokführer. Für die solltest Du auf den ersten Blick zweifelsfrei von einem Lebensmüden unterscheidbar sein.
Gruß, Olli
Beitragsreihenfolge:
- Privatgrund-Regelung bei nicht lesbaren Schildern? • Sebastian B. 05.10.2012 17:55
- Re: Privatgrund-Regelung bei nicht lesbaren Schildern? • Kay Baldauf 06.10.2012 10:07
- Re: Privatgrund-Regelung bei nicht lesbaren Schildern? • Olli 07.10.2012 12:08