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Re: Google Bildersuche

(Julian Ryf, 10.03.2017 00:23)

Michael Edelmann schrieb:

Hallo Thomas,
wenn Google ohne Zustimmung des Bildautors und ohne Nennung desselben Bilder veröffentlicht, dann ist das ein eindeutiger Verstoß gegen das Urheberrecht. Hier sollte energisch, z.B. mit einer Sammelklage gegen vorgegangen werden. Ich finde das wirklich dreist und empörend!
LG!
Micha


Ich glaube nicht, dass eine Sammelklage Erfolg hätte. Google veröffentlicht keine Bilder, sie werden nur vom ursprünglichen Veröffentlichungsort her verlinkt - man schaut also durch das Google-Fenster das Ursprungsbild an, welches auf der Website gespeichert bleibt, wo es hochgeladen wurde ("Framing"). Wenn der Urheber das Bild auf der Ursprungswebsite entfernt oder schützt, so verschwindet es auch aus der Google-Suche.
Zum Framing gibt es auch schon mehrere Urteile, z. B. dieses: http://www.it-recht-kanzlei.de/framing-urheberrechtsverstoss.html

Gruss, Julian

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