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Die Fotoerlaubnis der DB AG

(Johannes Uhl, 12.05.2005 18:03)


Sehr geehrte User,



so lange Fotos auf öffentlich zugänglichen, dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dienenden Areal gemacht werden, ist keine Erlaubnis notwendig. In jedem anderen Fall muss eine Erlaubnis eingeholt werden. Dass kann auf dieser Homepage passieren:
Kontaktformular
.

Es muss damit gerechnet werden, dass im Falle von Fotoaufnahmen in nichtöffentlichen Bereichen Warnwesten getragen werden. Eventuelle Kosten für Begleitpersonen o.ä. müssen vom Fotografen getragen werden.


Gruß


Johannes Uhl, Co-Admin






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