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Re: Die aktuellen Bilder von Thomas Wendt

(Thomas Wendt, 14.5.2005 19:24)

Also,

jetzt habe ich mal etwas recherchiert. In der aktuellen Abmahnung, die der ganzen Diskussion zugrunde liegt, ging es um den umzäunten Kaiserbahnhof in Potsdam. Dort war es klar erkennbar, dass es sich um ein privates Grundstück handelt, da dieses Gelände umzäunt und eindeutig als Eigentum der DB Akademie GmbH erkennbar ist. Ein Betreten ohne Einwilligung des Inhabers (im besagten Falle hatte der Fotograf eine Erlaubnis von jemandem vor Ort erhalten) ist Hausfriedensbruch gem. §123 des StGB:

"(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

Augenmerk sei hier auf das Wort "befriedetes Besitztum" gelenkt, das im Internet u.a. so definiert wird:

"Definition: befriedetes Besitztum iSv § 123 I StGB

Befriedet ist ein Grundstück, wenn der Berechtigte dieses in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren - z.B. Mauern, Zäune - gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert hat (vgl. Amelung, NJW 1986, 2078)."

Das ist im Falle der Bahnstrecke Wuhlheide - Biesdorf nicht gegeben. Würde man so argumentieren, dann könnte man fast nirgendwo mehr Bahnfotos schießen. Fast alle Strecken ansich sind Eigentum von DB Netz, man weiss gar nicht wie weit von den Schienen entfernt das gilt. Auch angrenzende Wege, Flächen, Wiesen, Grundstücke können m.E. Privat- oder auch Kommuneneigentum sein, ohne als solches gekennzeichnet zu sein.

Die Fotos habe ich teilweise auf dem ehemaligen, ungenutzten Güterbahnhof Wuhlheide geschossen, der wie gesagt ohne jede Hinweistafel oder Abgrenzung von allen Seiten aus erreichbar ist. Trotzdem könnte der Vorwurf von Jens schon zutreffen und auch hier die Gefahr einer Abmahnung bestehen. Was denken die anderen Benutzer - verboten oder nicht?

Thomas Wendt schrieb:

Hallo Jens,

wo kann ich denn sehen, dass dieses Gelände Privatgelände ist? Das wäre mir zwar neu, wenn dem aber so ist, dann nehme ich die Bilder natürlich wieder raus. Da haben wir dann allerdings ein grundlegendes Problem - gilt dieses Verbot auch für solche Gelände, die zwar - ohne irgendwelche Hinweisschilder - auf mehr oder weniger guten Wegen frei zugänglich sind und von jedermann genutzt werden, aber formal jemandem gehören?

Thomas Wendt

Jens Döpper schrieb:

Hallo Thomas,

wenn ich mir deine aktuellen Bilder ansehen, besonders das mit der 250er von ITL und mich dann an deine Ausführungen bzgl. Fotostandorten erinnere, scheinst du dich wohl ein wenig verlaufen zu haben, oder?

Gruß Jens

PS: ich will hier nicht als Oberlehrer auftreten, aber du wolltest Bilder gelöscht haben, die von solchen Standorten gemacht worden sind und jetzt stellst du selber sowas ein?








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Beitragsreihenfolge:
   Die aktuellen Bilder von Thomas Wendt Jens Döpper 14.5.2005 18:03
      Re: Die aktuellen Bilder von Thomas Wendt Thomas Wendt 14.5.2005 18:28
         Re: Die aktuellen Bilder von Thomas Wendt Thomas Wendt 14.5.2005 19:24
            Rechtsicherheit 15.5.2005 8:13
               Re: Rechtsicherheit Thomas Wendt 15.5.2005 10:50




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