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Rechtsicherheit
(, 15.05.2005 08:13)Hallo Thomas,
es nutzt wenig, wenn man Gesetzespharagraphen weiß. Das ist keine Rechtssicherheit. In unserem Fall ist es die Auslegung des Textes und die kennt nur ein Rechtsanwalt. Für den Laien können sich zwischen dem Wortlaut des Gesetzes und der Auslegung, bzw. Anwendun oft gravierende Unterschiede ergeben. Fazit: Nur die schriftliche Darlegung eines Anwalts kann verbindlich sein.
Gruß vom Willi the Fuzz
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- Die aktuellen Bilder von Thomas Wendt • Jens Döpper 14.05.2005 18:03
- Re: Die aktuellen Bilder von Thomas Wendt • Thomas Wendt 14.05.2005 18:28
- Re: Die aktuellen Bilder von Thomas Wendt • Thomas Wendt 14.05.2005 19:24
- Rechtsicherheit • 15.05.2005 08:13
- Re: Rechtsicherheit • Thomas Wendt 15.05.2005 10:50