Also das ganz sicher nicht! Ein Betretungsverbot kann jeder verhängen und bei Missachtung auf Besitzstörung klagen, bestimmt aber kein Fotografierverbot von öffentlichem Grund aus. Ich kann von der Straße aus ins Gelände beispielsweise der Fa.SIEMENS oder ABB hineinfotografieren soviel ich will, und der Portier kann hüpfen wie ein wütendes Rumpelstilzchen, aber er hat keine Handhabe, es zu verhindern.
Hallo Arno,
warum eigentlich die ganze Aufregung? Bahnbilder.de verbietet doch nur Fotos zu veröffentlichen, die auf nichtöffentlichem Gelände gemacht wurden. Das hat doch mit dem o.g. Thema nichts zu tun und wurde so schon mehrfach erklärt.
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