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Re: Rechtliche Klarstellung
(Wolf-Hergen van Geelen, 30.08.2008 16:01)Sehr geehrter Herr Siegfried, ich muß Ihnen vollständig zustimmen. Hier im speziellen fall gibt es offensichtlich eine Überregulierung. Die DB AG achtet sehr auf ihr Hausrecht - und das geht und gilt vor allem - auch im privaten. Wenn ein Fotograf einen Verweis von M´s der DBAG bekommt, so ist ihm anzuraten diesem folgezuleisten. Hinterher kann er ja auf dem Klageweg sein "Recht auf Fotografieren" einfordern. Nicht jeder hat einen entsprechenden Dienstausweis oder eine aussagekräftige Visitenkarte um die MA der DB AG zu Maßregeln.
Im übrigen liegen schon Entwürfe/Regelungen in den Schubladen, die aus Sicherheitsgründen das Fotografieren, auf bahneigenem Gelände, grundsätzlich verbieten. So wird schon auf vielen Zuwegen zu Betriebshöfen auf das Fotografier-Verbot mittels Beschilderung hingewiesen.
Mein gutgemeinet Rat - fotografieren was die Chips hergeben, solange es noch geht.
Höflichst - Wolf-Hergen
Beitragsreihenfolge:
- Genehmigung zum Fotographieren auf Bahnhöfen • Lars Backhaus 28.08.2008 20:40
- Re: Genehmigung zum Fotographieren auf Bahnhöfen • Frank Gutschmidt 28.08.2008 21:01
- Re: Genehmigung zum Fotographieren auf Bahnhöfen • Rolf Kötteritzsch 28.08.2008 22:29
- Re: Genehmigung zum Fotographieren auf Bahnhöfen • Lars Backhaus 28.08.2008 21:21
- Re: Genehmigung zum Fotographieren auf Bahnhöfen • Thomas Wendt 29.08.2008 09:20
- Re: Genehmigung zum Fotographieren auf Bahnhöfen • Thomas Wendt 29.08.2008 09:13
- Rechtliche Klarstellung • järnvägsfotograf 29.08.2008 17:54
- Re: Rechtliche Klarstellung • Wolf-Hergen van Geelen 30.08.2008 16:01