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Re: Zugbegleiter arbeiten mit Pseudonymen

(Thomas Wendt, 21.10.2010 12:09)

Hallo,

also da kann ich auch jeden Zugbegleiter verstehen, der ein Pseudonym verwendet. Ich sehe das Recht des Fahrgastes auch nicht eingeschränkt, immerhin weiss er, wann er in welchem Zug sitzt - in Falle einer Beschwerde ist der Zugbegleiter gegenüber seinem Arbeitgebe ja auch nicht anonym.

Gruß,
Thomas

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