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Kein Recht am Bild der eigenen Sache

(Ingo Konrad Müller, 07.06.2017 13:00)

So wie ich die Rechtslage verstanden habe (ich mag mich irren, dann bitte ich um Korrektur!) gibt es in Deutschland kein Recht am Bild der eigenen Sache. Das bedeutet, dass man Gegenstände anderer fotografieren und das Foto veröffentlichen darf, sofern keine anderen Rechte (Hausrecht, persönlicher Lebensbereich etc.) verletzt werden. Auf offener Straße darf man demnach Autos fotografieren. Man muss KFZ-Kennzeichen auch nicht verpixeln. Trotzdem mache ich Kennzeichen von Privatfahrzeugen aus Gründen der Höflichkeit grundsätzlich unkenntlich. Ich möchte an dieser Stelle anregen, die Unkenntlichmachung von Kennzeichen privater Fahrzeuge zur BB-Regel zu machen. Bei eindeutigen Firmen- u. Einsatzfahrzeugen halte ich es nicht für angebracht.


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