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Re: Nachtrag

(Olli, 05.05.2018 18:29)

Hier findest Du eine Abhandlung über Dein Problem:
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/veroeffentlichung-von-fotos-was-aendert-sich-mit-der-dsgvo/

Im Artikel 85 DSVGO wird ausdrücklich Ausnahmen wie beispielsweise unser KUG erwähnt. Das KUG hatte gegenüber dem Datenschutzgesetz in der Rechtssprechung bislang zumeist Vorrang. Es ist zu erwarten, dass es auch künftige ähnlich bleit. EU-Recht wird erst automatisch gültig, wenn eine Regierung in der Gesetzgebung untätig bleibt. Hier hat der Bundestag noch eine gewisse Frist. Da aber die Regierung Merkel meist eher durch Abwarten und Reagieren auffällt, könnte es schön möglich sein, dass hier Fristen ungenutzt verstreichen. Das Justizministerium war während der letzten fünf Jahre anders als die restliche Regierung relativ aktiv und hat viele Gesetzesvorhaben vorangebracht. Ob die Neubesetzung ebenso aktiv sein wird und die Fristen nicht verstreichen lassen wird, bleibt abzuwarten. Da liegt wohl das größte Risiko.

Daher würde ich meinen, wenn Du die Grundsätze der Freischaltung bei BB einigermaßen auch auf Deiner Startseite befolgst, dann dürfte die Chance, rechtlich anzuecken, relativ gering sein. Ein Restrisiko bleibt wie üblich immer... Eine Rechtsberatung kann allerdings nur ein zugelassener Rechtsanwalt machen, der sich sicherlich auch gut im Konjunktiv üben wird...

Gruß, Olli

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