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Was ändert sich mit der DS-GVO für Fotografen?

(Frank Paukstat, 13.5.2018 20:48)

Was ändert sich mit der EU-Datenschutzgrundverordnung für Fotografen?

Am 12.05.2018 hat das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) folgenden Hinweis getwittert:

Zitat: "Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltener Rechtslage Art. 7 der geltenen EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen abund werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, das die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegenstehe, ist daher unzutreffend.

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturheberrecht auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.

Die Ansicht, Das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, dem die Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Form nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

Die grundrechtliche geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art.6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist, sondern in Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit."


Mit dem BMI bin ich in direktem Kontakt um noch einige unklare Passagen für Fotografen zu klären, das werde ich dann hier nachreichen.

Der Rechtsanwalt Seiler aus Cottbus beschäftigt sich mit dem Fotorecht, also alles was rund um die Rechte zur Fotografie zu wissen ist. Auf seiner Webseite (fotorecht-seiler.eu) hat er mehrere Artikel zur DSGVO und Datenschutzrechtrecht, Fotorecht und Recht am eigenen Bild veröffentlicht. Es geht zwar hauptsächlich um das Fotobusiness, doch auch für uns ändert sich das eine oder andere, daher hier die Links zu den Artikeln:

Teil 1: https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/

Teil 2: https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-2/

Teil 3: https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-3/

Teil 4: https://www.fotorecht-seiler.eu/massnahmenplan-umsetzung-dsgvo-fotobusiness/


Für die Tramfotografen könnte noch folgender Link interessant sein:


https://www.fotorecht-seiler.eu/strassenfotografie-street-photography-vor-dem-bundesverfassungsgericht/

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"DSGVO vs. KUG – It´s the end of photography as we know it…and I don´t feel fine!"

Unter dieser Überschrift schreiben die Rechtsanwälte Rieck & Partner 7 Tipps für Fotografen auf, unter anderem auch folgendes:

Zitat: "Rechtslage in Zukunft: Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung."

Der komplette Artikel unter: https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html

---

Jedenfalls wird noch viel spekuliert und es gibt reichlich Unsicherheit ob angefertigte Bilder überhaupt noch gezeigt werden dürfen und vor allem welche. Laut dem deutschen BMI soll das Kunsturheberrecht (KUG) das zumindest für Deutschland gilt, nicht tangiert werden. Es sollen somit alle bisherigen Rechte und Gesetze weiter bestehen bleiben.

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Die Autorin Rike Moor hat sich einige Gedanken zum DSGVO und dem deutschen Grundgesetz gemacht und aufgezeigt was sich ändern könnte.

Gedanken auf https://www.rike-moor.de/2018/04/29/das-grundgesetz-und-die-dsgvo/


Man sieht, so einfach ist es nicht das ganze in einfache Worte zu packen, da das Thema viel zu komplex ist. Ich hoffe das mir das BMI einige Dinge in verständlicher Sprache erklären kann. Eine FAQ ist unter

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/04/faqs-datenschutz-grundverordnung.html

zu finden. Der vorletzte Punkt ist das obige Zitat aus dem Tweet. So, jetzt erst einmal Schluss, weitere Infos wenn verfügbar.

Gruß, Frank


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Beitragsreihenfolge:
   Frage wegen der Datenschutz-Grundverordnung Stephan Kemnitz 5.5.2018 14:42
      Re: Auskunft des BMI zum Thema DSVGO (eine vorläufige Entwarnung) Olli 16.5.2018 18:20
      Re: Frage wegen der Datenschutz-Grundverordnung Christian Maier 14.5.2018 20:46
      Re: Frage wegen der Datenschutz-Grundverordnung Thomas Wendt 7.5.2018 7:42
         Re: Frage wegen der Datenschutz-Grundverordnung Frank Paukstat 7.5.2018 9:20
            Re: Frage wegen der Datenschutz-Grundverordnung Michael Edelmann 7.5.2018 22:01
               Re: Frage wegen der Datenschutz-Grundverordnung Olli 7.5.2018 23:17
                  Re: Frage wegen der Datenschutz-Grundverordnung Thomas Wendt 8.5.2018 7:46
      Re: Frage wegen der Datenschutz-Grundverordnung Olli 5.5.2018 17:57
         Re: Nachtrag Olli 5.5.2018 18:29
         Re: Frage wegen der Datenschutz-Grundverordnung Stephan Kemnitz 5.5.2018 18:15
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               Re: Frage wegen der Datenschutz-Grundverordnung Thomas Wendt 8.5.2018 8:05
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                     Re: Frage wegen der Datenschutz-Grundverordnung Michael Edelmann 8.5.2018 11:19




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