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Re: Verweis auf einen sehr guten Beitrag bzgl. Urheberrrecht, der keine Fragen offen lässt
(Frank Paukstat, 31.10.2023 07:53)Hallo zusammen!
Nicht nur Copyright und Urheberrecht machen es in Deutschland schwierig mit Bildern umzugehen, es kommt auch noch die EU-Rechtssprechung hinzu was nicht zu vernachlässigen ist (DSGVO, KUG). Dazu hatte ich ja bereits in einem anderem Beitrag etwas geschrieben. Ich verlinke hier mal zwei Seiten mit Infos zu dem rechtlichen, vielleicht hilft es zusätzlich:
https://www.wbs.legal/it-und-internet-recht/datenschutzrecht/fotografie-dsgvo/
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eu-datenschutzgrundverordnung-ende-der-fotografie-oder-blosse-panikmache
In der Tat hat Olli recht, Urheberbezeichnungen auf Bildern habe ich auch noch nicht gesehen, außer man möchte den in das Bild editierte Namen als solche bezeichnen. Doch da sehe ich eher Probleme mit geltenem Recht. Das bekannte (c) ist in der Tat eine andere Angelegenheit und wird oft mit Verkauf von Bildern bedacht.
Viele Grüße, Frank
Beitragsreihenfolge:
- Verweis auf einen sehr guten Beitrag bzgl. Urheberrrecht, der keine Fragen offen lässt • Alexander, R. 29.10.2023 07:06
- Re: Verweis auf einen sehr guten Beitrag bzgl. Urheberrrecht, der keine Fragen offen lässt • Olli 29.10.2023 09:53
- Re: Verweis auf einen sehr guten Beitrag bzgl. Urheberrrecht, der keine Fragen offen lässt • Frank Paukstat 31.10.2023 07:53
- Re: Verweis auf einen sehr guten Beitrag bzgl. Urheberrrecht, der keine Fragen offen lässt • Alexander, R. 29.10.2023 10:49
- Re: Verweis auf einen sehr guten Beitrag bzgl. Urheberrrecht, der keine Fragen offen lässt • Olli 29.10.2023 12:19