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Re: Abmahnung wegen Aufnahmen von abgesperrtem Grundstück

(Thomas Wendt, 26.5.2005 19:49)

Hallo Volkmar,

Volkmar Döring schrieb:
Zählt das Übertreten des üblichen "HALT"- Schildes, wie es am Ende der Bahnsteige steht, als abgesperrtes Gelände? Wie ist es mit dem Betreten von Gelände hinter dem Schild "Bahngelände DB ......" ?


Ja.

Oder gilt als "abgesperrt" nur, was hinter intakten(!) Zäunen liegt?


Auch.

Wie verhält es sich, wenn man den Fotoapparat über einen DB-Zaun hält? Wie z.B. auf meinem Bild http://www.bahnbilder.de/name/einzelbild/number/33165/kategorie/Deutschland%7ERegional%7EHamburger+S-Bahn/offset/0.html
Dieses Motiv ist zwar von jederman einsehbar, aber wie gesagt, ich habe über den DB-Zaun geknipst.


Das dürfte gehen.

Die Bahn hat eine Fotoerlaubnis rausgegeben, deren Link auch hier irgendwo angegeben war. Von Gelände, was man betreten kann und betreten darf dürfen Fotos geschossen werden. Von anderem nicht.

Viele Grüße,
Thomas Wendt



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Beitragsreihenfolge:
   Abmahnung wegen Aufnahmen von abgesperrtem Grundstück Volkmar Döring 26.5.2005 18:22
      Re: Abmahnung wegen Aufnahmen von abgesperrtem Grundstück Thomas Wendt 26.5.2005 19:49




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