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Bild-Kommentare von Franz Mühlmann



1116 157 mit Railjet bei Eichberg am 11.05.2017. (zum Bild)

Franz Mühlmann 26.7.2026 12:14 26.7.2026 12:14
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.

Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.

Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.

Stefan Wohlfahrt 26.7.2026 15:20 26.7.2026 15:20
Nun, die Polizei ist ja schon von Ort; und bei den hohen Subventionen der Landwirtschaft, "gehört" das "Privatgrundstück" ohnehin sozusagen dem Steuerzahler.
Selbstverständlich ist es ein no-go Grass oder Getreidefelder niederzutrampeln.
einen lieben Gruss
Stefan

Horst Lüdicke 26.7.2026 15:51 26.7.2026 15:51
Naja, um "Hausfriedensbruch" handelt es sich wohl nicht. Nach § 109 des StGB setzt dies das Eindringen in die Wohnstätte (! - oder wohnt jemand auf der Wiese?) eines anderen mit Gewalt oder durch Drohung von Gewalt voraus. Ich bezweifle stark, dass auch nur eins der Tatbestandsmerkmale hier vorliegt.

Ausserdem muss der Rechtsprechung nach der Bewohner oder ein Mitbewohner der Wohnstätte beim gewaltsamen Eindringen anwesend sein, damit der Hausfriedensbruch greift. Wer also eine Wohnung bei der Abwesenheit eines Bewohners aufbricht, könnte sich nur wegen Sachbeschädigung strafbar machen. Das Eindringen muss gewaltsam oder auf Androhung von Gewalt geschehen, um vom Hausfriedensbruch erfasst zu werden; wer durch ein offenes Fenster steigt oder mit einem Nachschlüssel die Tür öffnet, macht sich nicht nach § 109 strafbar.

Wenn ich mir die Aufnahmedaten der meisten Bilder ansehe, dürften die "Delikte" verjährt sein und damit auch die seit 01.01.1812 gültige Vorschrift des § 339 "Rechtsmittel des Besitzers bey einer Störung seines Besitzes" des ABGB nicht greifen!

Gruß Horst

Alexander, R. 26.7.2026 18:09 26.7.2026 18:09
Eine Verjährung gibt es nicht, aber wohl eine Klagefrist nach Bekanntwerden der Besitzstörung. Ich wäre interessiert, wie das ausgeht. Nicht unwichtig für alle, die in Österreich planen zu fotografieren. MfG

1216 953 + 1216 954 mit Güterzug bei Eichberg am 11.05.2017. (zum Bild)

Franz Mühlmann 26.7.2026 12:14 26.7.2026 12:14
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.

Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.

Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.

1142 640 + 1116.. mit Güterzug bei Eichberg am 11.05.2017. (zum Bild)

Franz Mühlmann 26.7.2026 12:13 26.7.2026 12:13
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.

Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.

Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.

1116 159 mit Railjet nahe Eichberg am 11.05.2017. (zum Bild)

Gerhard Zant 16.5.2017 9:14 16.5.2017 9:14
Perfekt festgehalten, sehr schöne Aufnahme!

LG Gerhard!

Herbert Pfoser 21.5.2017 20:14 21.5.2017 20:14
Danke Gerhard !

L.G. Herbert

Franz Mühlmann 26.7.2026 12:13 26.7.2026 12:13
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.

Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.

Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.

1144 225 + 1144.. mit Güterzug nahe Eichberg am 11.05.2017. (zum Bild)

Franz Mühlmann 26.7.2026 12:13 26.7.2026 12:13
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.

Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.

Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.

1144.223 fährt mit G-48435 bei herrlicher Frühlings-Winterstimmung am Eichberg bergwärts. 21.4.17 (zum Bild)

Franz Mühlmann 26.7.2026 12:12 26.7.2026 12:12
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.

Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.

Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.

1142 620 + 1116 281 mit Güterzug bei Eichberg am 25.04.2017. (zum Bild)

Franz Mühlmann 26.7.2026 12:11 26.7.2026 12:11
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.

Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.

Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.

"Licht ins Dunkel" 1116.158 fährt mit RJ-559 am 6.5.17 bei der Steinbauerwiese mit Rax und Schneeberg im Hintergrund am Eichberg bergwärts. (zum Bild)

Franz Mühlmann 26.7.2026 12:11 26.7.2026 12:11
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.

Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.

Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.

Die neue 1144.275 fährt im Tandem mit 1142.618 und 2x1142 als Nachschiebe mit GAG-48041 bei der frühlingshaften Apfelwiese am Eichberg. 6.5.17 (zum Bild)

Franz Mühlmann 26.7.2026 12:10 26.7.2026 12:10
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.

Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.

Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.

Die sogenannte Apfelwiese bei Eichberg ist eines der beliebtesten Fotomotive an der Semmeringbahn. Am herrlich klaren 25. September 2021 konnte ich dort die 1216.249 vor den RJ 71 nach Graz HBF aufnehmen. (zum Bild)

Franz Mühlmann 26.7.2026 12:08 26.7.2026 12:08
Das Verlassen der öffentlichen Wege und das Betreten der sogenannten „Apfelwiese“ (sowie der angrenzenden Grundstücke am Veitscherweg / Steinbauer-Tunnel) erfolgt auf Privatgrund.

Es liegt keinerlei Betretungserlaubnis der Eigentümer vor. Das Betreten dieser Flächen stellt eine Rechtsverletzung dar (Besitzstörung gemäß § 339 ABGB). Sämtliche Aufnahmen, die von diesen Grundstücken aus gemacht werden, entstehen durch unbefugten Hausfriedensbruch.

Wir fordern alle Fotografen nachdrücklich auf, ausschließlich auf den öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Wanderwegen zu bleiben. Zuwiderhandlungen und das Betreten der Grundstücke werden konsequent rechtlich verfolgt.

 
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