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Buhmann, wer auf das Nichtbeachten einer Regel hinweist?

(Jürgen Vos, 01.09.2011 22:05)

Alle, die hier Bilder hochladen kennen die nachfolgende Regel (gekürztes Zitat):
"Mit dem Abschicken ... versichere ich, die Bilder von offen zugänglichen ... nicht durch Umzäunungen abgegrenzten Privatgelände aus gemacht zu haben (unabhängig von etwaiger Fotogenehmigungen)".

Laut den Kommentaren einiger Fotografen auf meinen Hinweis zu diesem Sachverhalt ist
1. ein Weidezaun keine Umzäunung,
2. eine umzäunte Weide kein abgegrenztes Privatgelände und
3. das Fragen eines Bauern, ob Bilder gemacht werden dürfen, kein Einholen einer Fotogenehmigung.

Bin ich mit meinem Hinweis/Kommentar zu diesem Sachverhalt bei einzelnen Bildern wirklich auf dem falschen "Dampfer", sorry "Zug"?


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