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Re: Buhmann, wer auf das Nichtbeachten einer Regel hinweist?

(Klaus Bach, 01.09.2011 23:06)

Jürgen Vos schrieb:

Alle, die hier Bilder hochladen kennen die nachfolgende Regel (gekürztes Zitat):
"Mit dem Abschicken ... versichere ich, die Bilder von offen zugänglichen ... nicht durch Umzäunungen abgegrenzten Privatgelände aus gemacht zu haben (unabhängig von etwaiger Fotogenehmigungen)".

Laut den Kommentaren einiger Fotografen auf meinen Hinweis zu diesem Sachverhalt ist
1. ein Weidezaun keine Umzäunung,
2. eine umzäunte Weide kein abgegrenztes Privatgelände und
3. das Fragen eines Bauern, ob Bilder gemacht werden dürfen, kein Einholen einer Fotogenehmigung.

Bin ich mit meinem Hinweis/Kommentar zu diesem Sachverhalt bei einzelnen Bildern wirklich auf dem falschen "Dampfer", sorry "Zug"?



Es ist immer schwierig, überzugehen von dem, was geschrieben steht, zu dem, was gemeint ist. Deswegen ist es auch sonntags, wenn die Zeugen Jehovas wieder läuten, so mühsam.

Natürlich ist eine eingezäunte Weide Privatgelände - aber es ist auch eine Wiese.

Nur so ein Hinweis.


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