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Re: Frage an alle: Im Zweifel für oder gegen den Angeklagten ?

(Thomas Wendt, 23.08.2012 16:39)

Hallo Daniel,

so pauschal kann ich darauf gar nicht antworten.

Es gibt Bilder, da fällt die Entscheidung schwer. Dann kann man das entweder einem anderen Admin überlassen - ... "ich kann mich nicht entscheiden" oder muss sich entscheiden.

Wenn gar keine durchdachte Motivwahl zu erkennen ist, was auch manchmal vorkommt, wäre das für mich ein Ablehngrund.

Wenn allerdings die allgemeine Frage "im Zweifel für oder gegen die Freischaltung" beantwortet werden soll, dann würde ich mich für die Freischaltung entscheiden.

Gruß,
Thomas

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