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Re: Frage an alle: Im Zweifel für oder gegen den Angeklagten ?

(Alexander Wiemer, 23.8.2012 19:03)

Stefan Wohlfahrt schrieb:

Daniel Rohregger schrieb:

Servus zusammen,

heute habe ich mal eine Frage die mich persönlich und sicherlich auch ein paar meiner Admin-kollegen interessiert.

Wenn wir jetzt ein Bild vor uns haben, dass weder richtig schief noch irgendwie falsch belichtet ist, aber einfach irgendwie etwas komisch aussieht.
Ein Bild das einfach nicht so recht nach guter Fotografie aussieht und die Qualität nicht ganz reicht.
Es gibt aber keinen klaren Grund es abzulehnen. Jedoch ist es wesentlich schlechter als alle anderen Bilder die Freigeschaltet werden. Ich glaube ihr wisst ungefähr was ich meine.

Was würdet ihr tun ?
Meint ihr, dass sobald ein Bild nicht nach Regeln ablehnbar ist, es freigeschalten werden muss ?
Oder sollte auch der Gesamteindruck passen und das Bild auch dann abgelehnt werden können, wenn kein direkter Ablehnungsgrund (wie Schieflage, öffentliches Gelände, Über-, Unterbelichtet etc.) vorhanden ist.

Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Vielen Dank
Daniel R.

Ich Plädirere: Im Zweifel ablehnen, das Bild kann dann in die Bilderdisskusion.
Diese Vorgehensweise kann den Fotogarfen davor schützen, sein "Portfeuille" zu verderben.
einen lieben Gruss
Stefan





Hi,
wenn ich so einen Fall vor mir habe, dann lehne ich es meistens mit Begründung ab und schreibe dazu, dass die betreffende Person es bitte in die Diskussion stellen möge.

Grüße!

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Beitragsreihenfolge:
   Frage an alle: Im Zweifel für oder gegen den Angeklagten ? Daniel Rohregger 23.8.2012 11:49
      Re: Frage an alle: Im Zweifel für oder gegen den Angeklagten ? Olli 23.8.2012 23:46
      Re: Frage an alle: Im Zweifel für oder gegen den Angeklagten ? Thomas Wendt 23.8.2012 16:39
      Re: Frage an alle: Im Zweifel für oder gegen den Angeklagten ? Stefan Wohlfahrt 23.8.2012 13:51
         Re: Frage an alle: Im Zweifel für oder gegen den Angeklagten ? Alexander Wiemer 23.8.2012 19:03




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