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Aufnahmestandort, kein öffentlich zugänglicher Bereich?

(Faszination - Karlsruher Schienenverkehr, 10.12.2013 09:29)

Servus,
kurze Frage, wie sieht es aus wenn man euch Nachweisen kann, dass man berechtigt ist, sich an anderen Orten aufzuhalten.

Dies soll nicht heißen, dass ich mit ner Spiegelreflex am Streckenrand oder in der Abstellung stehe, sondern mit ner kleinen Digi, wo das Bild schnell im Kasten ist. Natürlich wird der laufende Betrieb dadurch nicht gefährdet, so viel verantwortung besitze ich noch... ;)

Trotzdem verboten?

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