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Re: Aufnahmestandort, kein öffentlich zugänglicher Bereich?

(Thomas Wendt, 10.12.2013 10:05)

Faszination - Karlsruher Schienenverkehr schrieb:

kurze Frage, wie sieht es aus wenn man euch Nachweisen kann, dass man berechtigt ist, sich an anderen Orten aufzuhalten.



Ums kurz zu sagen: Keine Chance :-)

Es spricht einiges dagegen:

- Ich kann solche Aufenthalts- oder Fotogenehmigungen gar nicht verwalten. D.h. wenn ich mir nachweisen lassen würde, dass Du berechtigt bist, Dich irgendwo aufzuhalten und dort auch Fotos zu schießen, müsste ich das ja irgendwo so ablegen, dass ich es im Falle einer Abmahnung griffbereit habe. Das wäre zu viel Aufwand.

- Sich irgendwo aufhalten zu dürfen, z.B. als Mitarbeiter im Bahnbereich, heisst nicht, dass man dort Fotos machen und sie veröffentlichen darf. Im Gegenteil, das kann schlimmstenfalls zu Ärger mit dem Arbeitgeber führen.

Tut mir leid, da ist nichts zu machen. Leider kommt es hin und wieder vor, dass ein Anwalt eine Abmahnung mit horrenden Forderungen schreibt, das ist jedes Mal ein großer Aufwand und birgt viele Unwägbarkeiten - daher gehe ich auf Nummer sicher. Schon Fotos von Bahnsteigen wären theoretisch schwierig, glücklicherweise kommuniziert die Bahn hier aber, dass nichtkommerzielle Fotos ohne Genehmigung zulässig sind.

Gruß,
Thomas

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