Aber Olli, wir haben keine Regel, die festlegt, dass Copyrights auf 50 Pixel begrenzt sind, und daher 180 Pixel unzulässig wären (um bei deinen Zahlen zu bleiben). Wir haben jedoch eine Regel, dass das Bild ansehnlich sein soll. Und wir haben zwei Beispielbilder in der Diskussion, wo die Betrachter doch sehr deutlich abgestimmt haben, wo ihre Grenze zwischen unansehnlich und ansehnlich ist (und das hängt offensichtlich nicht von der Pixelhöhe ab). Daran kann man sich doch auch als Admin orientieren, oder?
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